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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Guut das ich euer Forum gefunden habe!
Ich habe einige probleme mit meiner alten Vermieterin.
Ich habe eine Wohnung im März letztens Jahres gemietet und diese zum Januar 06 gekündigt. Wegen Hochzeit, Kind und eigenes Haus!

Seitdem sie das wußte hat sie sich um 100 Grad gedreht.

Ich habe eine unrenovierte Wohnung bekommen und diese auch unrenoviert verlassen. Ich habe einfach die Tapete die drin war mit Bordüren usw ( selbstegmalte) verziert. Jetzt möchte sie eine Entschädigung dafür haben weil ich die wohnung so nicht verlassen dürfte. Ich müsse alles so in den Ursprünglichen Zustand bringen.
Aber ich hatte doch auch eine unrenovierte wohnung bezogen! Und es steht nichts im Mietvertrag!
Ausserdem muss ich dazu sagen, das sie am Tag der wohnungsübergabe nichts dazu bereit war die wohnung zu besichtigen weil sie angeblich keine zeit hätte ( sie wohnt eine Etage drunter)
Ich rief einen Schiedsmann an und der sagt ich soll von allem Bilder machen und alles ablesen ( heizung usw) und dann ihr einen brief geben mit den schlüsseln wo draufsteht das die wohnung übergeben worden ist. Sie hätte somit im NACHHINEIN keine Ansprüche auf irgendwelche erneuerungen usw weil sie die wohnung so abgenommen hat.

Heute kam ein Brief das sie dafür eine Entschädigung haben will und das die Heizung erst mitte des Jahres abgelesen wird weil dann der Ableser kommt. Wenn ich wollte das er jetzt kommt dann müsse ich die kosten tragen.
NA SUPER! Die alte kann jetzt die bude heizen und ich muss das später bezahlen?!
Und sie möchte mir auch keinen beweis zeigen wo sie mein Geld aufbewart hat. ALso meine KAution..

ach ich bin so durch den Wind.. die Frau raubt mir noch den letzten Nerv!
Bin ich so froh das wir jetzt ein Haus haben.

Vielleicht fällt mir noch was ein.. aber ich würde mich freuen wenn jemand ein bisschen antwort für mich hätte

LG Tanja
Stichwörter: probleme

13 Kommentare zu „PROBLEME!!!!!!!!!!!! :(”

fin Experte!

Eine Zwischenablesung muss gemacht werden bei Auszug, das sollten Sie schriftlich noch einmal fordern. Sie haben ein Anrecht darauf. Hilft das nichts, so können Sie auch die Heizungsabrechnungsfirma bitten auf Ihre Kosten einen Brief an die Vermieterin zu schreiben und um Zwischenablesung bitten. So lange Sie noch im Besitz der Schlüssel sind, können Sie auch einen Ableser auf eigene Kosten eine Ablesung machen lassen. Da sollten Sie aber einen Termin bis Ende Januar ausmachen.
Normalerweise steht in jedem Mietvertrag, dass nach Veränderungen in der Wohnung wieder der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden sollte. Schauen Sie hier bitte noch einmal genau in den Mietvertrag. Daher würde ich Ihnen empfehlen die Zimmer mit der Bordüre zu streichen, wenn sie nur gemalt, aber nicht geklebt wurden. Geklebte Bordüren sollten entfernt werden (Vorsicht aber wenn die Tapete dadurch beschädigt wird) .

tenant61 Experte!

hallo tanja,
vorab muss ich wohl nochmal mit einem alten aber weit verbreiteten gerücht aufräumen. die auffassung, dass man eine wohnung, die man unrenoviert bezogen hat, bei auszug unrenoviert verlassen kann, ist falsch! es kommt einzig auf die vertraglichen vereinbarungen an. wenn die schönheitsreparaturen auf den mieter abgewälzt wurden, müssen diese bei vertragsende durchgeführt werden, soweit sie fällig sind.
aber: da du schreibst, dass in deinem mietvertrag nichts über schönheitsreparaturen steht, bist du aus dem schneider, denn dann ist es sache des vermieters. prüf das besser nochmals nach, nicht dass du im vertrag etwas entscheidendes übersehen hast.

hinsichtlich der heizkosten musst du dir keine gedanken machen. es ist durchaus üblich, dass diese nicht bei auszug ermittelt werden, sondern erst zum ende des abrechnungszeitraums. in diesem fall gehen die kosten aber nicht bis zum ablesedatum zu deinen lasten, sondern zeitanteilig zu lasten des nachmieters oder vermieters.

ein nachweis über die anlage der kaution ist jetzt reichlich spät, meinst du nicht? du hast zwar einen anspruch darauf, aber kurz vor vertragsende bringt das m.e. nichts mehr.

fin Experte!

Achtung! Abrechnungszeitraum und Zwischenablesung sind zwei verschiedene Dinge. Der Abrechnungszeitraum bleibt selbstverständlich. Hier aber wurde wohl die Zwischenablesung abgelehnt. Diese muss schon sein, damit die reinen Verbrauchskosten des Mieters korrekt ermittelt werden können.

Trinchen

Hallo, danke schonmal für die Antworten.

Es geht mir auch darum:

Mir wurde am Anfang vor zeugen gesagt das ich die wohnung nicht renovieren sonder nur besenrein verlassen muss.

Auf dem Mietvertrag ( also auf der rückseite nicht die Seite die ich Unterschrieben habe) steht drauf: Das man eventuelle Schönheitsreperaturen mit weißer Rauhfaser machen muss.

Ich wußte nicht das das was ich jetzt angeblich machen MUßTE Reperaturen sind?
Nun gut, da ich aber einen schriftlichen Termin gemacht habe zur Wohnungsbesichtigung und übergabe und sie einfach meinte : Nein ich hab jetzt keine Zeit ich will nur den schlüssen. Habe ich einen Schiedsmann angerufen. Der sagte mir: Wenn sie auch keinen Ersatz finden kann der mit mir die Wohnung abnimmt dann soll ich alle Daten abschreiben und mit einem Zeugen das machen und ihr dann die Schlüssel geben mit einem Zettel auf dem Steht: Wohnungsabnahme und übergabe ok.

Dies hab ich gemacht. Ich bin also in die Wohnung, sie rannte zwar hinter uns her als ich fotos der Zählerstände machte aber als ich dann zum wiederholten male mit ihr in die wohnung wollte, ging sie einfach in ihre wohnung und wollte nicht mit.

Ich habe ihr dann die schlüssel gegeben und der schiedsmann sagte das sie jetzt die wohnung mit ok abgenommen hat und im nachhinein keine ansprüche mehr stellen kann.

WEnn sie mitgegangen wäre hätte sie ja sagen können das muss noch gemacht werden und ich hätte einen Maler beauftragt und bezahlt.
Aber das hat sie nicht gemacht. Also kann sie doch jetzt nicht mehr kommen und Kohle sehen.
Zu Spät würde ich mal sagen. Sie hat doch die Wohnung mit OK abgenommen. ?!?!

Selbst wenn ich es hätte müssen, das renovieren, sie kann die wohnung doch nicht zuerst abnehmen und dann im nachinein so kommen?!
Wie will sie denn beweisen das ich das war.. sie hätte ja jetzt auch malen können...lol ich musste ihr ja den schlüssel geben..
Och mann......Vermieter sind schrecklich.... <!-- s :( --><!-- s :( -->

fin Experte!

Ein Vermieter und auch ein Mieter sind rechtlich nicht verpflichtet eine Wohnungsabnahme zu machen. Das kann man tun und vereinbaren, muss man aber nicht. Trotzdem können auch ohne Übergabeprotokoll Schäden geltend gemacht werden, wenn die Wohnung das erste Mal vom Vermieter nach Auszug besichtigt wird. Oder wie hat die Vermieterin die Bordüren entdeckt?
Die Vermieterin kann Sie schriftlich auffordern die Bordüren zu entfernen und Ihnen dafür eine angemessene Frist setzen. Erst wenn Sie das ablehnen, kann sie evtl. eine Entschädigung dafür verlangen bzw. Neustreichung mit ihnen teilweise abrechnen.
Ganz sicher sind nicht alle Vermieter schlecht. Die meisten Missverständnisse entstehen aus Unwissenheit.

tenant61 Experte!

@ fin, danke für deinen hinweis, da hab ich etwas unsauber formuliert. beim schreiben hatte ich die alten verdunsterröhrchen im hinterkopf, bei denen sich eine zwischenablesung erübrigt, weil die nach gradtagszahlen abgerechnet werden, ohne zu bedenken, dass das ja hier vielleicht gar nicht zutrifft. bei anderen ablesegeräten (wärmemengenzähler, gasuhr u.dgl. kann man die ablesung natürlich selbst mit zeugen erledigen, so dass der vermieter hier kaum eine manipulationsmöglichkeit hat.

hinsichtlich der schönheitsreparaturen bitte nicht vergessen - egal, was im mietvertrag steht: arbeiten, die der vermieter nicht schriftlich mit angemessener frist, nachfrist und ablehnungsandrohung einfordert, müssen nicht gemacht werden. solange die vermieterin dich also nicht detailliert schriftlich informiert, was sie verlangt, musst du gar nichts tun.

Christoph_A. Experte!



hinsichtlich der schönheitsreparaturen bitte nicht vergessen - egal, was im mietvertrag steht: arbeiten, die der vermieter nicht schriftlich mit angemessener frist, nachfrist und ablehnungsandrohung einfordert, müssen nicht gemacht werden. solange die vermieterin dich also nicht detailliert schriftlich informiert, was sie verlangt, musst du gar nichts tun.[/quote:b17cb]

Diese Einschätzung ist nicht mehr ganz richtig. Es gab kürzlich ein Urteil eines OLG nachdem ein VM einem Mieter nach Auszug und nicht erledigter Schönheitsreparaturen keine Nachfrist mehr setzen muß, sondern sofort nach Auszug die Arbeiten durch einen Fachbetrieb erledigen lassen kann.

Das Gericht führte dazu aus, daß dem Mieter keine Nachfrist mehr gesetzt werden muß, da er bereits mit Mietende im Verzug war.

Das mit dem Nachfristsetzen war früher mal, aber nicht mehr heute.

tenant61 Experte!

@ christoph: das urteil, bzw dessen hintergrund, interessiert mich. hast du dazu eine quelle zum nachlesen?

Christoph_A. Experte!

Findest Du sogar auf dieser Seite unter der Urteilssammlung:

<!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/topic,30799,-schoenheitsreparaturen-auch-ohne-fristsetzung-faellig http://www.mietrecht-forum.com/topic,30 ... ellig.html <!-- m -->

tenant61 Experte!

. danke für den link!

tenant61 Experte!

. ich hab´s eben mal nachgelesen und bin von einer generellen gültigkeit dieses urteils nicht überzeugt. stattdessen betonen alle von mir gefundenen quellen die erfordernis der nachfristsetzung. diese ist unabdingbar, kann also auch nicht vertraglich anders geregelt sein.
die einzige ausnahme, die den verzicht auf die nachfrist erlaubt, ist, wenn der mieter zuvor bereits eindeutig die durchführung der schönheitsreparaturen verweigert hat.
leider erfährt man nichts über die hintergründe, die zu dieser entscheidung geführt haben, sonst wäre die sache klarer. wenn da jemand noch näheres weiß, wär ich für zusätzliche infos dankbar.

fin Experte!

Grundsätzlich gilt auch, dass ein Urteil, welches einmal anders gelautet hat als gewohnte, in Zukunft kein Garant ist, dass das nun immer so entschieden wird. Dem ist ganz sicher nicht so. Wahrscheinlich ist dieses Urteil eher ein Einzelfall, den man wirklich so ohne weiteres nicht in seiner Komplexität nachvollziehen kann. Gerichte entscheiden darüber hinaus nicht immer gleich und ein Urteil hebt auch nicht automatisch alle vorherigen auf. Da würde ich also vorsichtig sein und es mit der Nachfristsetzung als weiter geltend empfinden.
Schließlich ist ein Urteil noch lange keine geänderte Gesetzesregelung.

tenant61 Experte!

Grundsätzlich gilt auch, dass ein Urteil, welches einmal anders gelautet hat als gewohnte, in Zukunft kein Garant ist, dass das nun immer so entschieden wird. Dem ist ganz sicher nicht so. Wahrscheinlich ist dieses Urteil eher ein Einzelfall, den man wirklich so ohne weiteres nicht in seiner Komplexität nachvollziehen kann. Gerichte entscheiden darüber hinaus nicht immer gleich und ein Urteil hebt auch nicht automatisch alle vorherigen auf. Da würde ich also vorsichtig sein und es mit der Nachfristsetzung als weiter geltend empfinden.
Schließlich ist ein Urteil noch lange keine geänderte Gesetzesregelung.[/quote:2b595]

ich stimme da fast vollständig zu. nur zum letzten satz möchte ich anmerken, dass es sich immerhin um ein olg-urteil handelt. solche urteile können durchaus einem gesetz gleichkommen. inwieweit das hier zutrifft und das urteil für niedere instanzen als verbindlich gilt, erschließt sich daraus aber leider auch nicht.

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