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leonie17 hat diese Frage gestellt
Mein Mann und ich waren auf Wohnungssuche und haben sowohl im Internet bei einer Wohnungsbörse wie auch privat gesucht, es stehen ja oft an Häusern Schilder dass Wohnungen zu vermieten sind.
Wir haben unter anderem auf ein Kontaktformular bei Immo....geantwortet welches provisionspflichtig war. Es kam aber nie zu zu einem Kontakt, da der Makler sich nicht bei uns gemeldet hat, weder schriftlich noch telefonisch. Die Sache verlief also im Sande. Einige Wochen später sah mein Mann mal wieder einen Wohnungsaushang an einem Haus und vereinbarte mit dem Vermieter einen Termin. Bei der Besichtigung kam mir die Wohnung bekannt vor, es könnte sich um eine Wohnung handeln die ich schon mal im Internet gesehen habe. Da wir uns viele Wohnungen anschauten machte ich mir darüber keine weiteren Gedanken und da die Wohnung uns gefiel, unterschrieben wir beim Vermieter den Mietvertrag.
2 Tage später rief ein Makler bei mir an, ich hätte ihn umgehen wollen und habe Provision zu zahlen, da ich ihm vor einiger Zeit ein Kontaktformular über eine Immobilienbörse zugesand hatte.
Der Makler hatte wie sich rausstellte den Vermieter gefragt ob er die Wohnung zusätzlich im Internet anbieten dürfe, dieser hatte zugestimmt, aber keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen.
Meine Frage nun, es ist richtig, dass ich diese Wohnung von Innen aus dem Internet kannte und Wochen zuvor ein Kontaktformular gesand habe. Es ist aber nichts von Seiten des Maklers passiert und bis zur Besichtigung war mir auch nicht bekannt, dass es sich um eine Wohnung handelte die auch im Internet über einen Makler angeboten wurde, es stand ja im Internet nur ein Straßenname einer sehr langen Straße aber keine Hausnummer oder Kontaktdaten des Eigentümers oder Fotos vom Haus. Ich habe mir darüber überhaupt keine Gedanken gemacht dass Maklerprovision zu zahlen ist wenn man nur einmal auf senden klickt und die Wohnung Wochen später dann über den Vermieter provisionsfrei bekommt.
Ist der Makler jetzt im Recht?

2 Kommentare zu „Maklerprovision wirklich bezahlen???”

Balkonexperte Experte! 13.07.2010 13:03

So wie ich Ihre Frage verstehe, benötigen Sie den Rat eines Experten und nicht die Meinung von Laien.

Sie können versuchen mithilfe von Google zu Anwaltsseiten zu gelangen, wie diese hier: http://www.kanzleimitte.de/wann-entsteht-der-provisionsanspruch-des-immobilienmaklers-3f-_122.html

oder Sie bemühen einen Anwalt vor Ort, bzw. einen Anwalt online, z.B. hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/

bitteumrat Experte! 13.07.2010 13:34

Knifflige Sache.

Der Makler muss schlüssig nachweisen, dass er das Angebot bereit gestellt hat.

Hier finden sie einen ähnlichen Fall, wo ein Rechtsanwalt das näher erläutert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72959&;

Es ist wirklich zwiespältig. Aber der Makler muss nachweisen können, das er Ihnen die Wohnung vermittelt hat/hätte können. Er kann nicht einfach fordern.

Ich würde versuchen, dem Makler auf seine "träge Reaktionszeit" aufmerksam zu machen und mitzuteilen, das er sich nie gemeldet habe. So lange konntet ihr nicht warten und seid dann selber auf Wohnungssuche gegangen. Dann habt ihr die privat angebotene Wohnung gefunden und selbst den Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen. Wenn er sich nicht meldet und man selber tätig werden muss, kann er nicht einfach eine Tätigkeit in Rechnung stellen, die er NIE geleistet hat.

Hoffentlich sieht der Makler das ein, wenn nicht wird er euch wohl vor Gericht zerren und da hilft dann wirklich nur ein Anwalt.

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