Balkonexperte 13.07.2010 13:03
So wie ich Ihre Frage verstehe, benötigen Sie den Rat eines Experten und nicht die Meinung von Laien.
Sie können versuchen mithilfe von Google zu Anwaltsseiten zu gelangen, wie diese hier: http://www.kanzleimitte.de/wann-entsteht-der-provisionsanspruch-des-immobilienmaklers-3f-_122.html
oder Sie bemühen einen Anwalt vor Ort, bzw. einen Anwalt online, z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bitteumrat 13.07.2010 13:34
Knifflige Sache.
Der Makler muss schlüssig nachweisen, dass er das Angebot bereit gestellt hat.
Hier finden sie einen ähnlichen Fall, wo ein Rechtsanwalt das näher erläutert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=72959&
Es ist wirklich zwiespältig. Aber der Makler muss nachweisen können, das er Ihnen die Wohnung vermittelt hat/hätte können. Er kann nicht einfach fordern.
Ich würde versuchen, dem Makler auf seine "träge Reaktionszeit" aufmerksam zu machen und mitzuteilen, das er sich nie gemeldet habe. So lange konntet ihr nicht warten und seid dann selber auf Wohnungssuche gegangen. Dann habt ihr die privat angebotene Wohnung gefunden und selbst den Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen. Wenn er sich nicht meldet und man selber tätig werden muss, kann er nicht einfach eine Tätigkeit in Rechnung stellen, die er NIE geleistet hat.
Hoffentlich sieht der Makler das ein, wenn nicht wird er euch wohl vor Gericht zerren und da hilft dann wirklich nur ein Anwalt.