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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Ich bewohne seit Oktober 2005 eine Wohnung in einem sanierten Altbau. Mit zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil, dieses ist auch ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt. Leider ist das Abteil feucht und kann daher nicht benutzt werden. Die Vermieter wissen das und weisen selber auf das "Risiko Keller" hin.

Nun meine Frage: Besteht hier Anspruch auf Mietminderung? Meine Mitbewohnerin und ich zahlen jeweils 225 Euro Miete (+ 85 Euro Nebenkosten) pro Monat.

Vielen lieben Dank im voraus und liebe Grüße,
die Eva

0 Kommentare zu „Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Kellers?”

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