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Hallo,
mal ganz unbedarft. Ist ein Vermieter (Genossenschaft) bei einer Badezimmereinrichtung von 1955 irgendwann mal verpflichtet, dieses zu sanieren? Es liegen keine schweren Defekte vor; nur gesprungene Kacheln und rostige Wanne. Meine Eltern wohnen dort seit 1966 also 40 Jahre.
Wohnungen werden üblicherweise nach Auszug der Mieter saniert.