Berthelstal 14.02.2010 09:37
Lesen Sie bitte unter -
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskosten-im-mietrecht.htm#kap01 - insbesondere den Punkt 5.
Buntspecht 14.02.2010 19:19
Danke bestens. Fühle mich bestätigt, denn von Komplexabrechnung steht nichts im Mietvertrag.
Freundliche Grüße
Buntspecht
taschenleer 30.03.2010 20:27
Wenn die beiden Häuser gleich groß sind, ist das doch eine Milchmädchenrechnung.
Bsp.: 2 Häuser á 10 Mietwohnungen teilen sich die Kosten für insgesamt 2 Aufzüge.
Also Wartung durch 20 Mietparteien für 2 Fahrstühle.
Wenn jedes Haus für sich abgerechnet wird, teilen sich also 10 Parteien die Kosten für 1 Fahrstuhl.
Wo ist der Unterschied?