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Buntspecht hat diese Frage gestellt
Ich wohne zur Miete in einem Gebäudekomplex, der aus zwei aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern besteht. Unser Haus wird von einem Fahrstuhl bedient, das andere Haus von einem anderen Fahrstuhl. Ich habe keinen Zugang zu dem anderen Fahrstuhl, wüßte auch nicht, warum ich ihn benutzen sollte.
Darf der Vermieter, dem beide Häuser gehören, die Betriebskosten für beide Fahrstühle addieren und dann auf alle Mieter der beiden Häuser verteilen?
Ich denke, nein.
Was sagen die Experten?
Freundliche Grüße

3 Kommentare zu „Betriebskosten für 2 Aufzüge”

Berthelstal Experte! 14.02.2010 09:37

Lesen Sie bitte unter -
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskosten-im-mietrecht.htm#kap01 - insbesondere den Punkt 5.

Buntspecht 14.02.2010 19:19

Danke bestens. Fühle mich bestätigt, denn von Komplexabrechnung steht nichts im Mietvertrag.
Freundliche Grüße
Buntspecht

taschenleer 30.03.2010 20:27

Wenn die beiden Häuser gleich groß sind, ist das doch eine Milchmädchenrechnung.

Bsp.: 2 Häuser á 10 Mietwohnungen teilen sich die Kosten für insgesamt 2 Aufzüge.

Also Wartung durch 20 Mietparteien für 2 Fahrstühle.

Wenn jedes Haus für sich abgerechnet wird, teilen sich also 10 Parteien die Kosten für 1 Fahrstuhl.

Wo ist der Unterschied?

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