Susanne
Erstmal zum Mietvertrag: Beim Alter des Mietvertrags ist davon auszugehen, dass der Fristenplan unwirksam ist.
Grundsätzlich: muss es dem Vermieter nun sofort schriftlich gemeldet werden, da der Mieter sich sonst Schadenersatzpflichtig macht, auch unabhängig von möglichen Schwierigkeiten sollten die Schäden sofort gemeldet werden.
Weiterhin: Styropor und Holzverkleidungen der Decken und Wände sind Einbauten, die der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Liegt diese Zustimmung schriftlich vor, kann dem Mieter kein Vorwurf gemacht werden bezüglich der regelmässigen Renovierung und der späten Entdeckung der Schäden. Bei einer mündlichen Zustimmung liegt die Beweispflicht beim Mieter.
Es ist eigentlich nicht tragisch, dass die Schäden erst jetzt zum Vorschein kommen, schlimmer wird es, wenn der VM beweisen könnte, dass sich die Schäden durch die späte Entdeckung verschlimmert haben und dabei noch die Zustimmung für die Einbauten fehlt.