Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich bin jurastudent aus deutschland und verweile zur zeit in wien um meinem werten bruder bei seinem umzug zu helfen.
Die alte wohnung, mietvertrag auf zwei jahre befristet, hat er nun nach 17 monaten gekündigt, mit einhaltung der dreimontigen kündigungsfrist. jetzt steht folgendes problem im raum, laut mietvertrag kann der vermieter bei vorzeitiger kündigung durch den mieter bis zu drei monatsmieten beibehalten, es gibt sozusagen eine art vertragsstrafe. in deutschland gibt es das in der art nicht. geht das in österreich?
Danke