Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Teilungsschlüssels besteht nur ganz ausnahmsweise dann, wenn der bisherige Schlüssel für den Anspruchsteller zu unerträglichen nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen führt. Die Mehrbelastung eines Miteigentümers um 30 % stellt noch keine solche grobe Unbilligkeit dar.

OLG Köln, Beschluß vom 05.07.2001, Aktenzeichen: 16 Wx 27/01.

0 Kommentare zu „Änderung des Kostenverteilungsschlüssels”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.