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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter (oder die Hausverwaltung?!) hat bei der aktuellen Betriebskostenabrechnung einige Umlageschlüssel geändert.
Dies führt z.B. bei den Hausmeisterkosten dazu, dass mein Anteil höher ist, obwohl der jährliche Gesamtbetrag für die Hausmeisterkosten gleich geblieben ist.
Was kann ich dagegen tun?
Darf der Vermieter die Umlage so einfach ändern?
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort!

Viele Grüße

1 Kommentar zu „Änderung des Umlageschlüssels in der Betriebskostenabrechnun”

Susanne Experte!

Ist der Umlageschlüssel nicht im MV vereinbart, werden die Kosten über die qm umgelegt.
Wurden ohne vertragliche Vereinbarung bestimmte Positionen über einen anderen Schlüssel umgelegt kann aber auch dieser nicht einseitig geändert werden.
Der Vermieter kann den Umlageschlüssel lediglich dann einseitig für alle ändern, wenn er nach Verbrauch verrechnen kann. Diese Änderung muss er dann vor dem Abrechnungszeitraum den Mietern schriftlich mitteilen.
Beispiel: Wurde Frischwasser über die Personenzahl umgelegt, wird es nach Einbau von Wasseruhren nach Verbrauch abgerechnet.

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