Susanne
Ist der Umlageschlüssel nicht im MV vereinbart, werden die Kosten über die qm umgelegt.
Wurden ohne vertragliche Vereinbarung bestimmte Positionen über einen anderen Schlüssel umgelegt kann aber auch dieser nicht einseitig geändert werden.
Der Vermieter kann den Umlageschlüssel lediglich dann einseitig für alle ändern, wenn er nach Verbrauch verrechnen kann. Diese Änderung muss er dann vor dem Abrechnungszeitraum den Mietern schriftlich mitteilen.
Beispiel: Wurde Frischwasser über die Personenzahl umgelegt, wird es nach Einbau von Wasseruhren nach Verbrauch abgerechnet.