forsetis 11.06.2013 08:29
Vermietet wird eine Wohnung immer in dem Zustand, wie sie sich bei Unterschrift unter dem Vertrag befindet. Mündliche Zusagen von Maklern oder Mitarbeitern des Vermieters sollte man keinen Glauben schenken, bei letzgenannten sollte man sich auf jeden Fall schriftlich gegen Unterschrift des Mitarbeiters absichern.
Mängel die nach der Vertragsunterschrift gemeldet werden haben rechtlich gesehen keinen Bestand.
Wumme 30.06.2013 15:18
Dies ist nicht ganz richtig forsetis. Habt ihr Zeugen für diese Absprache? Die Arbeiten scheinen ja nach dem Zustandekommen des Mietvertrages gemacht worden zu sein. Somit ist die Wohnung nicht mehr in dem Zustand, in dem sie war als der Mietvertrag unterzeichnet worden ist. Es ist sehr gut, dass deine Tochter eine Mängelliste mit Fotos gemacht hat, so habt ihr definitiv was in der Hand, zumindest gegen die falsch bzw. mangelhaft ausgeführten Arbeiten.
Falls ihr die absprache schriftlich habt ist das super. Falls jedoch nicht, solltet ihr zumindest Zeugen haben, denn in Deutschland sind mündliche absprachen genauso bindend wie schriftliche!
Zum anderen hat deine Tochter auch ein Recht auf Mietminderung, siehe dazu hier:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/gruende-fuer-mietminderung/
Liebe Grüße,
Wumme