Susanne
Nein, da der Mietvertrag beendet war, steht ihm keine Miete mehr zu.
Darüber hinaus hätte er Schadenersatzanspruch, hier Nutzungsausfallentschädigung, in Höhe der letzten Miete. Den könnte er aber nur beziffern, wenn tatsächlich monetär entstanden, falls er also im Anschluß einen Mieter gehabt hätte.
Da er aber das Haus verkaufen will hat er offensichtlich keinen Anschlussmietvertrag abgeschlossen, demnach ist ihm auch kein Schaden entstanden.
Außerdem hast Du noch schriftlich, dass er die Terminverschiebung selbst vorgeschlagen hat, ohne hier weitere Vereinbarungen über eine evtl. Miete zu machen.
Allerdings: da er nun die Kaution einbehält, musst Du nun auf Kautionsauszahlung klagen und zum Fachanwalt.
Baracskai
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das mit dem Hausverkauf hat er sich kurzfristig (am 04.04.2007) einfallen lassen. Vorher wollte er das Haus schon vermieten. Es war jedoch nie jemand da der das Haus anschauen wollte, soviel wir wissen gab es keinen Folgemieter. Wir haben fristgerecht gekündigt und deshalb auch keinen Nachmieter stellen müssen, uns natürlich auch nicht darum gekümmert ob es am 01.04. vermietet werden soll. Kann er jetzt doch so eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Übrigens behauptet er wir haben wegen des Todesfalls meines Vaters den Übergabetermin vom 31.03.2007 auf den 07.04.2007 verschoben (er hätte sogar einen Zeugen dafür) und nur den 2. Übergabetermin wegen Urlaubs verschoben. Es war jedoch definitiv so, daß er den 1. Übergabetermin und den 2. Übergabetermin verschoben hat. Wir haben beim ersten Termin nur telefoniert, wie kann da jemand als Zeuge auftreten.
Susanne
Wir haben beim ersten Termin nur telefoniert, wie kann da jemand als Zeuge auftreten.[/quote:711ef]
Gute Frage. Könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass er das Gespräch aufgezeichnet hat oder ein Dritter hat mitgehört. Beides ist jedenfalls ohne Dein vorheriges Einverständnis verboten und sogar Straftatbestand!
Da Du ja leider nun die Kaution einklagen musst, solltest Du Dich erst mal mit einem Fachanwalt besprechen. Vielleicht gibst Du ja mal Feedback, wie es gelaufen ist.
Erst einmal muss der VM beweisen, dass es Dein Verschulden ist, dass die Übergabe verschleppt wurde. Sollte er tatsächlich Anrecht auf eine Ausfallentschädigung haben, was ich nicht glaube, würde die bis zum 4 des Monats ja auch nur 4/30el der Monatskaltmiete plus NK-Vorauszahlung betragen, auf keinen Fall eine ganze Monatsmiete.
Hier die Anwort eines Fachanwalts zu einem ähnlichen Fall!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsübergabe__f30073.html
Baracskai
Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt ist noch eine neue Schickane unseres ehemaligen Vermieter dazugekommen. Er hat uns gestern über seinen Rechtsanwalt ein Schreiben zukommen lassen in dem er erklärt, er möchte die April-Miete und ausserdem sei das Haus mit erheblichen Mängel übergeben worden. Er hat einen Kostenvoranschlag machen lassen (diesen haben wir natürlich nicht bekommen) und die Kosten belaufen sich danach auf 5100,00 Euro. Was ich aber nicht verstehe, das Haus ist seit Juli wieder vermietet (das Verkaufsansinnen hat er wieder aufgegeben) und soweit wir wissen ist gar nichts an dem Haus oder Anwesen von unserem ehemaligen Vermieter gemacht worden. Bei der Übergabe gab es zwei kleine Streitpunkte die er uns unter "Vorbehalt" abgenommen hat. Er wollte, daß der von den Vorvermietern (er hat das Haus geerbt) genehmigte Teich zurückgebaut wird und daß ca. 10 Platten auf der Wetterschutzseite des Hauses erneuert werden. Wir haben ihm erklärt der Teich sei so genehmigt worden und wir würden ihn deshalb auch nicht wieder zuschütten und die Wetterschutzplatten waren bereits bei meinem Einzug defekt. Wir haben tatsächlich nur ein kaputt gemacht, diese würden wir natürlich auch ersetzen, aber nicht alle. Leider haben wir beim Einzug keine Abnahme gemacht, daher haben wir nichts schriftliches in Händen.
Ich muß dazu sagen das Haus hat zwei Schwestern gehört und wir haben in den 18 Jahren, in denen wir dort gewohnt haben, nie Schwierigkeiten gehabt. Leider ist eine der zwei Schwestern verstorben und unser o.g. ehemaliger Vermieter hat den einen Teil geerbt. Leider ist die andere Schwester nicht mehr die Jüngste und ist seit ein paar Monaten im Altersheim und wird dort betreut, weil sie ziemlich senil geworden ist seit dem Tod ihrer Schwester. Sie kommt damit gar nicht zurecht und auf ihre Aussagen können wir nicht zählen. Ich werde wohl oder über doch einen Rechsanwalt aufsuchen müssen.
Susanne
Das musst Du wohl. Wurde eigentlich ein Übergabeprotokoll erstellt?