Woody 12.03.2009 13:34
es gelten die normalen verjährungsfristen (ich glaube 194 ff BGB). Für Miete wären das drei Jahre. Immer zum Jahresende. also 01/2007 verjährt mit Ablauf des 31.12.2010.
aKuuuuT 12.03.2009 16:38
Vielen Dank! Dann müssten wir theoretisch ja noch ein Weilchen warten. Mal sehen...
Gruß