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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

es gibt da ein kleines Problem mit der Wohnung meiner Großmutter.
Sie hat ihre Wohnung 1950 angemietet, damaliger Eigentümer war eine Wohnungsbaugesellschaft. Nun ist eben diese Geselschaft in Konkurs gegangen, das Objekt in der sich die Wohnung befindet ist an eine Eigentümergemeinschaft veräußert worden.
Soweit so gut.
Die neuen Eigentümer bestätigen mündlich, das sich die Höhe der Miete nicht ändern wird und sich auch sonst nichts für meine Großmutter ändern wird. Dies funktioniert auch seit einem halben Jahr so wie vereinbart.
Nun zu dem eigentlichen Problem: Leider gibt es keinen Aufzeichnungen mehr über geleistete Kautionszahlungen, die Wohnungsbaugesellschaft hat keinen übergeben, das Exemplar meiner Großmutter ist in den 55 Jahren wohl abhanden gekommen; ebenso wie ihr Mietvertrag.
Aufgrund dieser Tatsache, das die neuen Eigentümer eben keine Unterlagen über geleistete Kautionszahlungen haben, fordern diese nun zur Zahlung von EUR 500,- auf.
Ist dieser Anspruch begründet, und wie ist denn die rechtliche Situation so ganz ohne Mietvertrag?

Schonmal Dank fürs Durchlesen

Grüße

seamoon
Stichwörter: verlangen + kaution + nachträglich

0 Kommentare zu „Kaution nachträglich verlangen?”

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