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Arbeitsgenehmigung für Lkw-Fahrer
Das Bundessozialgericht weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass Kraftfahrer aus Nicht-EU-Staaten nach der bestehenden Arbeitserlaubnisverordnung grundsätzlich nicht ohne Arbeitsgenehmigung mit in Deutschland zugelassenen Lkws fahren dürfen.
Urteil des BSG
B 7 AL 18/00 und 86/00 R
NJW Heft 35/2001, Seite XLII