edy 28.03.2010 19:23
Hallo benny89,
Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn da steht:das Mietverhältnis beginnt
ab 15.2.2010,dann musst du für die 15 Tage
zahlen.
Man kann ja schon in die Wohnung ein-
ziehen,und dann Zimmer für Zimmer re-
novieren.
lg
edy
Berthelstal 28.03.2010 22:59
Es ist so. Die Miete zahlen Sie ab Vertragsbeginn, unabhängig ob Sie von Ihrem Wohnrecht Gebrauch machen oder nicht. Eigentlich simpel.