Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
benny89 hat diese Frage gestellt
Guten tag, ich habe mal eine kurze frage

ich 21 in ausbildung bin zuhause ausgezogen.

habe am 15.2.2010 eine wohnung gemietet in der ich aber erst am 01.03.2010 eingezogen bin. die vorherigen 15 tage musste ich renovieren. die gesamtmiete beträgt für 2 zimmer küche bad 314 euro. jetzt verlangt die vermieterin von den 15. tagen aus dem februar 157 euro darf sie das? ich meine ich bin ja erst am 1. märz eingezogen. und meiner meinung nach wird miete erst ab einzug gezahlt oder liege ich da falsch?

2 Kommentare zu „Miete zahlen”

edy Experte! 28.03.2010 19:23

Hallo benny89,
Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn da steht:das Mietverhältnis beginnt
ab 15.2.2010,dann musst du für die 15 Tage
zahlen.
Man kann ja schon in die Wohnung ein-
ziehen,und dann Zimmer für Zimmer re-
novieren.

lg
edy

Berthelstal Experte! 28.03.2010 22:59

Es ist so. Die Miete zahlen Sie ab Vertragsbeginn, unabhängig ob Sie von Ihrem Wohnrecht Gebrauch machen oder nicht. Eigentlich simpel.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.