Susanne 14.05.2008 11:11
Ja, die Versicherung ersetzt immer nur den Zeitwert, auf mehr hat man auch nicht Anspruch, weder der Vermieter noch der Mieter. Ich würde dem Vermieter über den Vorfall eine Mitteilung schreiben und den Fall an die Versicherung melden und denen den Eigentümer nennen. Der Vermieter/Eigentümer bekommt dann den Zeitwert als Schadenersatz. Inwiefern und ob er tatsächlich das Waschbecken ersetzen wird, muss er entscheiden. Er ist auf keinen Fall dazu gezwungen. Wurde ihm Schadenersatz gezahlt und er lässt nichts reparieren/ersetzen hat er auf keinen Fall weiteren Anspruch, wenn Du ausziehst- daher Kopien aller Schriftstücke zum Fall beim Mietvertrag aufbewahren.