forsetis 30.03.2012 11:48
Auch bei mündlichen Mietverträgen muss immer schriftlich gekündigt werden. Da das nicht gemacht wurde, ist auch keine Kündigung ausgesprochen.
Bei einem Mietverhältnis innerhalb der Wohnung ist die Kündigung bis zum 15. des Monats beweisbar (gegen Unterschrift, per Einwurfeinschreiben oder durch Zeugen) zuzustellen und gilt dann zum Ende des Monats.
D.h. Jetzt beweisbar kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 30.04..
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm