kotaranka hat diese Frage gestellt
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt - ich in Süddeutschland, er in Frankfurt.Nach der Trennung haben wir durch eine einvernehmliche Regelung vor dem Notar den Hausrat und die persönlichen Gegenstände untereinander verteilt. Er hat er eine Wohnung gemietet, ich habe auch meine, keiner hat den Mietsvertrag des anderen unterschrieben.Nun ist er verstorben. Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen, bin also kein Erbe.
Kann mich der Vermieter zur Ausräumung und Entrümpelung verpflichten?Nach dem Tod ict sein Sohn in der Wohnung gewesen, aber er schlägt die Erbschaft auch aus.Wer haftet jetzt dafür, wenn kein Erbe da ist? Ich als Noch- Ehefrau?