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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Unserer Betriebskostenabrechnung 2004 trägt den Poststempel vom 30.12.05. Die NK-Abrechnung hatten wir am 02.01.06 im Briefkasten.

Müssen wir die Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung 2004 noch begleichen?


Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Linus
Stichwörter: verjährt + nachzahlung + nebenkosten

1 Kommentar zu „Nachzahlung Nebenkosten 2004 verjährt?”

fin Experte!

Ja, das müssen Sie.

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