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deichgraefin hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Ich habe mitte Dezember einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet (Mietbeginn 1.1.09). Kurz vor dem Jahreswechsel wurde ich beruflich Befördert und werde nun in eine ander Stadt ziehen. Noch vor dem 1.1.09 habe ich meiner zukünftigen Vermieterin die Nachricht übermittelt. Sie war alles andere als erfreut und möchte jetzt die gesetzlichen 3 Monatsmieten von mir haben. Ist das denn berechtigt obwohl ich noch nicht mal in der Wohnung gewohnt habe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Stichwörter: auszug + monatsmieten

1 Kommentar zu „3 Monatsmieten gerecht?”

Susanne Experte! 06.01.2009 18:26

Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn Du fristgerecht schriftlich gekündigt hast. Der Mietvertrag besteht und solange Du voll geschäftsfähig bist, sind die Verträge, die Du schließt, einzuhalten!

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