Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

ich habe zur Zeit ein rießen grosses Problem und zwar habe ich mit meiner Omi in Ihrer 3 Zimmer-Wohnung gelebt nun ist meine Omi leider verstorben und ich möchte die Wohnung behalten dazu war ich auch schon bei der Wohngesellschaft diese sagt das der Vorstand entscheiden muss ob ich die Wohnung weiter bewohnen darf und als neuer Mieter eingetragen werde dazu muss ich sagen ich bin 17 Jahre gehe noch zur Schule und bekomme 525,89 Euro + 154,00 Euro die Miete kostet 366,63 Euro bei 55 Qm.

Möchte es gerne wissen ob ich vor der Entscheidung der Gesellschaft angst haben muss oder ob ich meine Zunkunft in dieser Wohnung planen kann.

Muss dazu sagen das ganze Haus (7 Partein) stehn hinter mir bring das eigentlich was?

Bitte sagt mir ob ich meinen Termin am Dienstag mit freude oder trauer erwarten kann. Sollte es trauer heissen kann ich mich dagegen irgendwie wehren?

Vielen Dank schonmal

Gruss Mike

Bitte schnell Antworten ist DRINGEND
Stichwörter: wohnung + möchte + tod + übernehmen

6 Kommentare zu „Möchte nach Tod Wohnung übernehmen”

fin Experte!

Hallo Mike,

das Problem ist, dass Du noch nicht volljährig bist und ein Mietvertrag mit Dir schwebend (un)wirksam sein würde.
Wenn Du keine Eltern mehr hast, so ist doch sicherlich ein Vormund für Dich eingerichtet worden, der Dir dann auch zu einer Wohnung verhilft oder zumindest für ein Jahr diese Wohnung für Dich anmieten könnte.

fliegermaiki

Hallo,

vielen lieben Dank erstmal!

Das wäre dann das nächste Problem weil ich das Geld als Schüler vom Arbeitsamt bekomme und die einen Mietvertrag auf meinen Namen benötigen.

Kann man da irgendetwas machen?

Bitte auch die anderen Fragen noch beantworten!

Vielen Dank

Gruss Mike

fin Experte!

Hallo Mike,

das Problem ist ja das Deiner Minderjährigkeit. Somit kann man Deine weiteren Fragen nicht beurteilen, denn hiervon hängt alles ab. Einen Mietvertrag abschließen dürftest Du noch nicht, aber vielleicht kannst Du ohne diesen in der Wohnung bleiben. Hast Du denn keine Verwandten, die sich um Dich kümmern könnten?

fliegermaiki

Doch schon aber ich möchte die Wohnung behalten da ich bald 18 bin und mit meiner gleichaltrigen Freundin sowieso eine grössere Wohnung brauche wenn wir 18 werden da wird ich ja für umsonst aus und in einen halben Jahr wieder einziehn das ist doch schwachsinn?!

Gruss Mike

Rano Experte!

Wah! - Genossenschaften !!

1) Nach §563 (2) 3 BGB trittst Du von Rechts wegen in das Mietverhältnis ein!
Also -zunächst- keine Sorge!

2) Ein Vertag (hier Dauernutzungsvertrag) kann abhängig von dem Besitz von Genossenschaftanteilen sein.
- War eine Vererbung an Dich von Deiner Oma geplant?
- Sind die Anteile gem. Genossenschaftssatzung überhaupt vererblich?

3) Gemäß eines vorliegenden Dauernutzungsvertrags kann hier der in das Mietverhältnis eintretenden Person fristgemäß (3 Monate) gekündigt werden, wenn diese Person nicht die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erwirbt.

4) Der Abschluß eines Dauernutzungsvertrags ist mit Dir als 17-jährige nicht nur "schwebend unwirksam", sondern nichtig. Es müßte ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben!

Viel Glück
Ralph

fliegermaiki

Hallo Rano,

wow vielen lieben Dank das beruhigt mich gleich ungemein weil meine Oma alles an mich vererbt hat auuser die Pflichtteile und die haben Ihre Kinder abgelent so das ich die einrichtung behalten darf!

Werde euch auf alle Fälle informieren was dabei rausgekommen ist.

1000 fachen Dank

Mike

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.