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witti00 hat diese Frage gestellt
Wir haben ein Problem.

Und zwar haben wir vorgestern einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, da sich jemand beschwert hat, dass es im Hausflur nach Katzenurin riecht. Wir haben zwei Stubentieger und wenn ich Stube sage, dann meine ich das auch so. :) Die trauen sich nicht auf den Hausflur. Das Katzenklo steht im Bad und wird jeden zweiten Tag gereinigt und mit hochwertigem Streu neu aufgefüllt, welches bei Scharren auch "Sommerfrische" freisetzt.

Wir haben keine Ahnung wer die Beschwerde erststtet hat aber können uns was denken, da es im Haus eine Person gibt, die uns schon einmal mit Ordnungsamt und Wohnungsdruchsuchung gedroht hat. Man muss anmerken der Schwiegervater arbeitet beim Ordnungsamt, sie liegt im Streit mit uns weil man uns noch Geld schuldet und letztendlich mag sie keine Katzen, nachweisen kann mans aber eben nicht. Wegen Ordnungsamt mach ich mir keine Sorgen, die haben kein Zugangsrecht zur Wohnung aber:

Kann man wegen dieser Beschwerde oder wegen Folgebeschwerden eine Abmahnung oder Kündigung der Wohnung kassieren?

Die Wohnungsgesellschaft hat vor dem Schreiben nicht einmal mit uns gesprochen, sondern gleich Maßnahmen im Rahmen des Mietvertrages angedroht, sollte es zu weiteren Beschwerden kommen. Was immer dies auch heißt.

Wir haben keine Lust die Wohnung zu verlieren, weil jemand einen Kleinkrieg führen will. Ferner wird uns auch noch vorgeworfen die Flurwoche nicht ein zu halten (tun wir aber) und die Schuhe (wie der Rest der Mieter auch) vor der Tür ab zu stellen. Bei uns handelte es sich allerdings nur um 2 Paar für den schnellen Weg zur Mülltonne.

Danke schonmal für die Erfahrungswerte und Hinweise.

2 Kommentare zu „Mieterbeschwerde. Welche Konsequenzen drohen?”

edy Experte! 02.07.2010 14:43

Hallo witti00,

Ich nehme an ihr habt die Erlaubnis zur
Haustierhaltung? ( Katzen).

Würde einen freundlichen Brief an die
Hausverwaltung schicken und hinweisen
die "Beschwerde" doch mal selbst zu über-
prüfen.
lg
edy

Berthelstal Experte! 02.07.2010 15:16

Sie fragen nach Erfahrungswerten und die meinigen sind: Keine Haustiere, keine Probleme.

Nun zu den Hinweisen:
Wie von @edy geraten. Das Schreiben würde ich mit einer zusätzlich saftigen Rüge an die HV schicken. Ihnen klarmachen, das man aufgrund von Anzeigen, ohne Nachprüfung des Inhaltes, keine Abmahnungen verschickt. Lassen Sie sich den Brief von einem wortgewandeten Bekannten zitieren. Das muß sitzen.

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