smile30625 04.09.2009 17:27
Hallo,
Sie müssen leider die Miete für Oktober zahlen. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Ersatzmieter akzeptiert. Dies führt u.U. -wie in Ihrem Fall- bedauerlicherweise dazu, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist doppelt Miete gezahlt werden muss.
Viele Grüße
smile
lordolin 04.09.2009 17:43
Hallo Smile.
Laut meiner Info habe ich einen Rechtsanspruch, wenn ich genügend gute und liquide Nachmieter stelle. Ist die falsch ?
mfg. lordolin
Berthelstal 05.09.2009 07:43
Ein Rechtsanspruch ergäbe sich, wenn im Mietvertrag eine dementsprechende Klausel vorhanden ist.
Ist es das nicht, können nur sehr schwerwiegende Gründe eine Berechtigung zur Stellung eines nachmieters führen.
Um einen Monat Mietzahlung einzusparen ist mit Sicherheit kein Grund.
Wenn der Sohn des Vermieters am 1. November in die Wohnung ziehen möchte, muß der Vermieter für einen Monat Dauer keinen Nachmieter akzeptieren. Er würde wohl auch keinen bekommen. Sie sollten schon die Kirche im Dorf lassen und froh sein, dass Sie der Vermieter schon Anfang November aus den Vertrag entlässt.