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lordolin hat diese Frage gestellt
Hallo, die Situation ist wie folgt:

1. Gekündigt habe ich zu Ende November, ab ersten Oktober steht die Wohnung frei.

2. Dem Vermieter wurden genügend Nachmieter gestellt für den 1.Oktober , diese wurden von ihm abgelehnt, weil ein Familienmitglied in dei Wohnung ziehen soll.

3. Das Familienmitglied will nun aber erst Ende Oktober / Anfang November einziehe, und ich soll die Miete für Oktober zahlen, obwohl dies bei einem "normalen" Nachmieter nicht nötig wäre.

Muss ich die Miete für Oktober zahlen oder ist es die Verantwortung des Vermieters, dass er sich für einen Mieter (aus der Familie) entscheidet, der erst später einzieht ?

Viele Grüße !

3 Kommentare zu „Zahlungspflicht bei gestelltem Nachmieter”

smile30625 Experte! 04.09.2009 17:27

Hallo,

Sie müssen leider die Miete für Oktober zahlen. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Ersatzmieter akzeptiert. Dies führt u.U. -wie in Ihrem Fall- bedauerlicherweise dazu, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist doppelt Miete gezahlt werden muss.

Viele Grüße
smile

lordolin 04.09.2009 17:43

Hallo Smile.
Laut meiner Info habe ich einen Rechtsanspruch, wenn ich genügend gute und liquide Nachmieter stelle. Ist die falsch ?

mfg. lordolin

Berthelstal Experte! 05.09.2009 07:43


Ein Rechtsanspruch ergäbe sich, wenn im Mietvertrag eine dementsprechende Klausel vorhanden ist.
Ist es das nicht, können nur sehr schwerwiegende Gründe eine Berechtigung zur Stellung eines nachmieters führen.
Um einen Monat Mietzahlung einzusparen ist mit Sicherheit kein Grund.
Wenn der Sohn des Vermieters am 1. November in die Wohnung ziehen möchte, muß der Vermieter für einen Monat Dauer keinen Nachmieter akzeptieren. Er würde wohl auch keinen bekommen. Sie sollten schon die Kirche im Dorf lassen und froh sein, dass Sie der Vermieter schon Anfang November aus den Vertrag entlässt.

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