Berthelstal 07.01.2010 19:10
Mit der Angemessenheit bei der Verteilung der Mieterhöhung würde ich Ihnen beipflichten. Bedenken Sie aber am Beispiel der Maisonette-Mieterin, das auch diese von der Wärmedämmung an der Hausfassade profitiert. Warum wohl ?
Bei der Heizkostenberechnung werden von den Gesamtkosten 30% als Grundkostenanteil entsprechend der Wohnfläche abgerechnet. Wird also bei der Modernisierung der Verbrauch an Brennstoffen reduziert und damit die Gesamtkosten, so schlägt das auch auf den Grundkostenanteil nieder. Und dies wiederum auch bei der Maisonette-Mieterin. Deswegen muß auch dort eine Mieterhöhung erfolgen, aber eben nur eine angemessene. Den der Nutzen aus der Modernisierung betrifft vor allen die Mieter mit der gedämmten Wand.
Lesen Sie auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm#mk1
Bei einem Widerspruch würde ich Ihnen allerdings anwaltliche Hilfe empfehlen.
lost_in_law 08.01.2010 14:25
(Vorab erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!)
Ansonsten hatte ich sämtliche Rechtsvorschriften im Internet bereits recherchiert. Dennoch ist das Mietrechtslexikon hier zu allgemein gefasst, weil es sich nicht auf konkrete Gesetze beruft. Daher ist die Mieterhöhung über 20% nur dann unzulässig, wenn gleichzeitig ein Mangel an günstigerem vergleichbarem Wohnraum vorliegt. Und wie das genau festzustellen oder zu beweisen ist, weiss ich nicht. Falls Sie dazu noch Genaueres wissen, wäre ich Ihnen sehr dankbar!
lost_in_law 08.01.2010 14:41
Vorstehende Antwort bezog sich leider auf eine andere Frage von mir... zu dem Problem mit der Fassadendämmung ist anzumerken, dass die Heizkosten pro Wohnung separat abgelesen werden (habe Zähler in der Wohnung). Gilt dann dieses Argument der Grundkosten trotzdem?? Und wäre die Argumentation des verringerten Nutzen aus der Modernisierung auch haltbar ggüber dem Argument, dass ja bei einer Dachdämmung oder Dachmodernisierung die Kosten nicht nur auf den Dachgeschossbewohner umgelegt werden. Ist als Dach etwas anderes als Fassadendämmung?