Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo liebes Forum.

Also ich habe einen ziemlich anstrengenden Vermieter (ich weiß, es gibt immer zwei Seiten der Medaille). Er schreibt mir wegen jeder Kleinigkeit Abmahnungen. Z. B. ich solle meine Jacke nicht zum Lüften draußen an einen Nagel hängen. Dafür wäre die Wäschespinne da (kein Witz!). Dann dürfte ich keinen Grill im Garten stehen haben, den müsste ich auf dem Dachboden lagern (auch kein Witz!). usw. usw.

Und jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass ich meine Autoteile (Achse, Spurstange, Bremse usw, von meinem Lupo) aus dem Fahrradschuppen entfernen solle. Dieser Schuppen ist nur für Fahrräder oder für die Lagerung der Wäschespinne da. Wenn ich ich die Teile nicht unverzüglich entferne würde er eine kostenpflichtige Entsorgung veranlassen.

Also ich finde, dass ist die Härte. Im Mietvertrag ist die Nutzung des Fahrradschuppens, neben dem Garten und des Parkplatzes, verankert. Klar, ich muss mir das mit den anderen Parteien teilen. Diese haben jedoch nichts gegen die zeitweise Lagerung der Autoteile - es wird keine andere Mietpartei behindert.

Ich bezahle also monatlich die Nutzung des Schuppens mit und darf den anscheinend nur eingeschränkt nutzen. Das finde ich total unfair. Abgesehen davon, dass der Vermieter sich einfach das Recht nimmt (oder meint, nehmen zu dürfen), dass er mein Eigentum einfach so entwenden darf.

Was meint Ihr dazu? Wie sollte ich mich verhalten?


PS: Im Mietvertrag habe ich keine Klausel gefunden, die eine eingeschränkte Nutzung des Schuppens regelt.
Stichwörter: schuppen + vermieter + droht + eigentum + entwenden

1 Kommentar zu „Vermieter droht, mein Eigentum zu entwenden (im Schuppen)”

Susanne Experte!

Was steht im Mietvertrag? Schuppen oder Fahrradschuppen?
Bei Fahrradschuppen ist die Nutzung offensichtlich vorgegeben.

Dann sollte noch dringendst zwischen Mietung und Nutzung unterschieden werden. Der MV bzw. VM erlaubt lediglich die Nutzung, d.h. eine Nutzung kann man auch wieder entziehen, ohne dass sich am Mietzins etwas ändert - daher wird für die Nutzung auch kein Entgelt entrichtet.

Wenn der VM keine Autoteile im Fahradschuppen wünscht muss man sich dem beugen und die Teile entfernen. Es bestimmt immer noch der Eigentümer! Daher kann er die Teile auch nach abgelaufener Frist entfernen lassen!
Ich würde für Deinen Zweck die Anmietung einer Garage empfehlen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.