Susanne
Es bestehen Mängel an der Mietsache, die der Mieter nicht verschuldet hat:
Die Schäden müssen dem VM schriftlich mitgeteilt werden und ggf. Schadenersatz verlangt bzw. Beseitigung mit Frist gefordert werden.
Der VM ist hier der richtige Ansprechpartner, inwiefern er das mit einer Versicherung abgedeckt hat oder beim Verursacher einklagen muss, ist sein Problem.
umlaut
O.k schon einmal vielen dank. Ich habe heute einen Brief bekommen indem stand das es noch ca. 10 Tage dauern kann bis alles funktioniert, wie es zu dem Schadenfeuer kam (Brandstiftung) und das Schäden gemeldet werde sollen.
Eine Auflistung bei mir wäre z.B
Reinigungskosten Wäsche inkl Bettzeug Anziehsachen
Lebensmittel im Kühlschrank
ein Teppich der durch Ablagerungen von Ruß (wie auch der gesamte Laminatboden) angegriffen wurde. Reiningung des Bodens, Autausch der Armaturen des Badezimmer da diese stark verunreinigt wurden.
Der Qualm kónnte wegen den Spaltmaßen an der Tür auch m.E.n besser eindringen.
Eine Renovierung habe ich auch nicht ausgeschlossen!
Schaden knapp 100,00.-´ohne Kosten anderer
Sind das das Schäden die man so angeben kann oder gehört das nicht dazu ?
Mein Boden müsste halt auch intensiv gereinigt werden und wie es mit den Armaturen (Waschbecken, Toliette und Duschewanne aussieht) weiß ich nicht! Ich habe sie zum größten Teil ja auch schon gereinigt