Dominik 29.10.2010 13:20
Balkonexperte 29.10.2010 14:56
So einfach lässt sich dieser Fall nicht beantworten, denn es kommt sehr stark darauf an, ob hier eine Reparatur einer defekten Heizungsanlage oder eine energetische Maßnahme vorgenommen wurde.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm#mk1
mono 29.10.2010 16:53
Vorliegend wurd eben keine Reparatur vorgenommen. Die Kosten für die Reparatur der alten Heizungsanlage müssen jedoch als eingesparte Instandhaltungskosten in Abzug gebracht werden. Dieser Betrag darf dann auch nicht über die umlagefähigen Modernisierungskosten ( 11 % der Mod. Kosten auf das Jahr gerechnet ) umgelegt werden.
Grds. hätte eine Mod-Maßnahme angekündigt werden, weshalb ich der Mieterhöhung ganz gelassen entgegen sehen würde. Wenn es überhauüt zu eine Erhöhunhg auf Grund von Modernisierung kommen sollte, so kann dies frühestens in 9-12 Monaten der Fall sein.