Ghostraider
Druck ausüben können Sie nicht, da der Mieter nicht bestimmen kann wann der Vermieter Instandsetzungsarbeiten oder wie hier einen neuen Teppich verlegen lässt.
Ich denke mal das der Vermieter von jedem Gericht Unterstützung bekommen wird und bis zum Jahre 2009 den Teppich liegen lassen kann und darf.
Teppichböden wird ein Haltbarkeitszeitraum von 10 Jahren gegeben und dann kann der Mieter mal liebevoll anfragen ob der Vermieter vielleicht die Güte hat einen neuen Teppich zu verlegen.
Sollte der Vermieter aber der Meinung sein das der Teppich noch 1 oder 2 Jahre hält haben Sie die Ar...karte und müssen warten.
Leider sitzt da der Vermieter am längeren Hebel.
Gruß
ghost
Dionysos
Grundsätzlich kann ich meinem Vorredner nur zustimmen.
Es gibt aber eine Ausnahme. Wenn die Ausführung der Arbeiten nicht fachgerecht ist, hat der Mieter Anspruch auf Erneuerung.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist in Ihrem Fall Teppich auf Teppich verlegt worden und zur Befestigung wurde der neue auf den alten Teppich geklebt? Das klingt für mich nicht unbedingt fachgerecht, sondern eher wie Do-It-Yourself.
An Ihrer Stelle würde ich mich mal bei einem Malermeister erkundigen, ob Teppiche so verlegt werden können. Sollte die Auskunft negativ ausfallen, würde ich den Vermieter nochmals ansprechen. Wenn er sich stur stellt, sofort zum Mieterverein oder zum Anwalt.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.
Ghostraider
Hallo Dionysos,
da muss ich Dir mal voll und ganz Recht geben.
Diese Arbeit ist nicht nur nicht fachgerecht sondern sehr sehr Stümperhaft durchgeführt worden.
Auch muss ich Dir zustimmen das mit anwaltlicher Hilfe ein neuer Teppich sicher ist, da durch den unterliegenden Teppich es zu hoher Staubmilbenbildung und sonstigen evtl. gesundheitsgefährdenden Reaktionen kommen kann.
Dies wäre der einzigste Punkt wo man nachhaken kann um zum Ziel zu kommen.
Ansonsten hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite und kann 10 Jahre das gute Stück liegen lassen.
Gruß
ghost
Ach so, zu den Beulen. Ich würde den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen das ich als Mieter für Löcher die in den Wellen getreten werden nicht hafte.
Der Vermieter ist für den ordentlichen Gebrauch der Mietsache zuständig.
Wie leicht kann in einen maroden Teppich ein Loch getreten werden und dann muss der Vermieter den Teppich erneuern.