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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe soeben eine Raeumungs-und Zahlungsklage für eine Wonung erhalten die ich seit August 2006 nicht mehr bewohne.
Mein ehem. Mitbewohner blieb allerdings in dieser Wohung bis heute und zahlte aber wie es scheint seit meinem Auszug keine Miete mehr.
Da meine Kündigung wohl nicht angekommen ist beim Vermieter sieht er mich hier nat. noch in der Verantwortung. (Telefonisch war der Auszug allerdings schon besprochen worden. Ebenfalls kannte der Vermieter meinen Mitbewohner).

Nun meine Frage in wie weit ich dafür haftbar gemacht werden kann wenn mein Mitbewohner die Miete nicht mehr zahlt. Der Gegenstandswert der Klage beträgt mittlerweile 5.900 Euro.
Ich wäre wirklich dankbar wenn mir jemand bescheid geben kann wie ich hier in dieser Situation verfahren kann.

Mfg
Steve
Stichwörter: räumungsund + zahlungsklage

1 Kommentar zu „Räumungs-und Zahlungsklage”

Der_Mario Experte!

Wie kann es sein, dass Deine Kündigung nicht angekommen ist?? Wie hast Du sie denn geschickt?

Ebenfalls kannte der Vermieter meinen Mitbewohner[/quote:cfa8d]Das ist jetzt nicht so ganz klar. Was für ein Mietvertrag war das? Wart Ihr beide Hauptmieter, hattet Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag oder 2 separate? War Dein Mitbewohner Dein Untermieter?

Wenn der Streitwert schon 5.900 € beträgt, würde ich an Deiner Stelle schnellstmöglich einen kompetenten Fachanwalt aufsuchen.

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