Berthelstal 04.01.2012 06:18
Forseti 04.01.2012 09:54
1. Ist in Ihrem Mietvertrag dieser Punkt: -Kabelfernsehen- vereinbart?
2. Da der Kabelanschluss zu den Betriebskosten zählt, kann dieser Betrag nicht in der Miete, sondern nur in den Betriebskosten enthalten sein.
3. Die Erhöhung der Grundmiete dürfte keinen Einfluss auf irgendwelche Betriebskosten haben.
4. Wenn der Kabelanschluss in den Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist, spielt es keine Rolle, ob Sie ihn nutzen oder nicht.