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LadyDi23 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit vier Jahren zur Miete. Nun habe ich die Wohnung zum 31.12.2015 gekündigt.
Gestern kam mein Vermieter auf mich zu, um mir zu sagen, dass wir ja vor vier Jahren bei Abschluss des Mietvertrages eine Mieterhöhung ab 01.02.2015 ausgemacht hätten.
Diese hätte ich bisher nicht berücksichtigt. Kann er die Miete jetzt rückwirkend einfordern?
Es wäre ihm jetzt erst aufgefallen.
Dann müsste ich die Differenz jetzt für ein Jahr nachzahlen.
Vielen Dank schonmal für Antworten.

3 Kommentare zu „Mieterhöhung erst nach einem Jahr eingefordert”

forsetis Experte! 09.12.2015 10:11

Da ich nicht weiß, wie die Erhöhung der Miete vereinbart wurde, hier etwas generelles. Miete ist eine Bringeschuld und muss vom Mieter ohne zusätzliche Aufforderung bezahlt/überwiesen werden. Eine Verjährung der Forderung würde frühestens in 3 Jahren eintreten.

LadyDi23 09.12.2015 12:12

Danke für die Antwort.
Die Erhöhung der Miete wurde schriftlich vereinbart. Vor vier Jahren.
Das heißt für mich, ich muss die Differenz nachzahlen.

sake91 20.12.2015 16:51

Also ich kenne das auch bei meinen Immobilien in Kreuzlingen und Thurgau. Wenn die Mieterhöhung für den Immobilien in Weinfelden steigt, muss dies auch von den Mietern übernommen werden. Ich nehme mal an, dass dies in jedem Land ähnlich ist. Einzig befreit ist man von solchen Erhöhungen, wenn es sich leisten kann ein Bauernhaus in kaufen zu Thurgau. Zahlreiche Informationen um Immobilien kaufen und mieten kann man unter http://www.fleischmann.ch finden. Ich habe diese Seite damals auch sehr intensiv benützt.

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