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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Bei mir gibt es eine Lärmbelästigung durch Ausländer, wo ich schon eine Zeit lang gegen kämpfe.
Das heisst mehrer Beschwerden beim Vermieter(Per Einschreiben mit Rückantwort).

Aber es kommt keine Reaktion und es wird auch nicht besser.
Da ich jetzt genug habe werde ich die Miete Kürzen.

Ich werde also jetzt die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung zurückziehen und die Miete kürzen.

Meine Fragen nun:
Wie hoch kann(sollte) die Kürzung sein?
Wie muss ich weiterhin Vorgehen, da der Vermieter sich das ja bestimmt nicht gefallen lassen wird?

Mieterverein möchte ich nicht unbedingt, da man da Mietglied werden muss und das bei uns mindestens 2 Jahre und jedes Jahr kostet etwa 70€.

Mfg.
Werner
Stichwörter: vorgehensweise + mietkürzung

3 Kommentare zu „Vorgehensweise Mietkürzung”

fin Experte!

Da man nicht weiß wie schwerwiegend die Lärmbelästigung ist und welcher Art, kann man hier nichts raten. Da sollten Sie einen Anwalt befragen.
Bitte bedenken Sie, dass jede Lärmbelästigung auch vom subjektivem Empfinden jedes Einzelnen abhängt.
Handelt es sich um alltäglichen, normalen Lärm, wie Kindertoben, so muss dass jeder Mieter dulden. Ein Vermieter muss hier nicht einschreiten.

Susanne Experte!

Gerade bei Lärmbelästigung wird ein sog. Lärmprotokoll erstellt, aus dem der Vermieter ersehen kann, wann von wem welche Art der Belästigung ausgeht. Um den VM vom Umfang dieser Belästigung in Kenntnis zu setzen, muss ein Lärmprotokoll über mind. 3 Monate geführt werden, erst recht, wenn die Miete gemindert werden soll. Es gilt in diesem Fall als Grundlage.
In diesem Forum befindet sich auch eine Mietminderungstabelle, die als Richtwert herangezogen werden kann.
Eine Mietminderung sollte m.A. nach nur mit einem Fachanwalt durchgezogen werden, da der Vermieter nämlich durchaus ein Kündigungsrecht hat, wenn die Minderung vom Mieter übertrieben ist und die Verhältnismässigkeit der Mittel nicht gewahrt wurde.
Eine fehlerhafte Minderung kann daher zu Wohnungsverlust führen!

tenant61 Experte!

. naja, man muss schon auch die gegebenheiten des einzelfalls betrachten. wenn z.b. mehrmals pro woche in der nachbarwohnung nächtliche partys bis in den morgen abgehalten werden, kann dem vom lärm betroffenen mieter nicht zugemutet werden, stille zu halten und sich mit notizen zu begnügen, die er nach mehreren monaten dem vermieter einreicht in der hoffnung, dass der dann vielleicht tätig wird. in solchen fällen sollte der vermieter sofort informiert werden, bei bedarf die polizei gerufen werden und da muss man auch nicht 3 monate mit einer minderung warten.
wie´s bei meteorman aussieht, kann man leider anhand des postings nicht erkennen. da wäre es für eine beurteilung schon wichtig, weitere details zu kennen.

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