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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

unser Mietvertrag wurde vor einiger Zeit vom Vermieter zum 31.05.2006 gekündigt. Jetzt ließ er uns eine Mieterhöhung, gültig ab dem 01.05.2006 zukommen.

Frage: Ist eine Mieterhöhung trotz erfolgter Kündigung zulässig?

Schöne Grüße

romhelfen
Stichwörter: kündigung + mieterhöhung + vermieter

1 Kommentar zu „Mieterhöhung nach Kündigung durch den Vermieter”

tenant61 Experte!

grundsätzlich ist eine mieterhöhung während der kündigungsfrist wirksam, wenn sie denn berechtigt und angemessen ist; sie mag allenfalls geschmacklos erscheinen.
um was für eine mieterhöhung handelt es sich denn? bei anpassung an die ortsübliche vergleichsmiete könnte sie für dich sogar von vorteil sein, denn dann kämst du aufgrund eines außerordentlichen kündigungsrechts sogar früher aus dem vertrag.

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