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Mit normalem Menschen- und Rechtsverstand sollten Sie nach der gerichtl. Verfügung keine Probleme haben, Ihren Ex-Mann des Hauses zu verweisen, da Sie weiterhin Hausrecht haben. Zwar hat Ihre Untermieterin Wohnrecht in Ihrer Wohnung und darf als Besuch empfangen wen Sie will. Ihnen aber ist das unzumutbar und ich denke hierin würde sich auch ein Gericht berufen.
Ich würde hier doch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit Ihnen der Nervenstress nicht über Gebühr aufgebürdet wird. Wenn nicht fristlos, doch wenigstens fristgerecht können Sie die Untermieterin kündigen.