hansbrimsen hat diese Frage gestellt
Ich ziehe demnächst um. Mein zukünftiger Vermieter teilte mir mit, ich würde den gegengezeichneten Mietvertrag erst nach Überweisung der Kaution erhalten. Ist dies zulässig ? Meiner Meinung nach erfolgt jegliche Bezahlung von Kaution/Provision erst nach Erhalt des von beiden Seiten unterschriebenen Vertrags.