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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe am 1.Dez 2003 meinen Mietvertrag unterschrieben. Die Grundmiete betrug da 650,-Euro oh.NK! Am 01.Juni 2004 wurde die Miete auf 710 ohne NK erhöht. Am 1.Dez.2004 wurde die Miete dann auf 770 Euro erhöht und am 1.Sept.2005 nochmals auf 820 ohne NK erhöht. Ich habe jetzt aber erfahren,das zwischen den Mieterhöhungen mindestens 12 Mon.liegen müssen.Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen und der meinte,da es sich um eine Mietstaffelung handelt und dann dürfte er das so machen und außerdem habe ich das ja so unterschrieben. Ich hab die letzte Mieterhöhung erst mal nicht akzeptiert.Darf er das einfach so machen?Und wie oft darf man überhaupt die Miete erhöhen.Jedes Jahr?Hab ihm mitgeteilt,das der Mietvertrag was die Miete betrifft für mich nich gültig sein kann.Was hab ich da für Rechte?Kann ich da rückwirkend noch was machen?
Lieber Gruß Skadi
Stichwörter: korrekt + mieterhöhung

1 Kommentar zu „Mieterhöhung nicht korrekt?”

Susanne Experte!

http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html[/url:50ce2]

Nach §
557a Abs. 2 BGB muss auch in einem Staffelmietvertrag die Miete mind. 1 Jahr unverändert bleiben. Das ist bei Dir nicht der Fall, möglicherweise sind daher der Mietvertrag bezüglich der Staffelklausel tatsächlich unwirksam.
Das kann aber nur ein Fachanwalt für Mietrecht genau prüfen, den brauchst Du dann auch, um Deine Rückforderungen von Deinem VM rechtlich richtig durchzusetzen!

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