Susanne
http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html[/url:50ce2]
Nach § 557a Abs. 2 BGB muss auch in einem Staffelmietvertrag die Miete mind. 1 Jahr unverändert bleiben. Das ist bei Dir nicht der Fall, möglicherweise sind daher der Mietvertrag bezüglich der Staffelklausel tatsächlich unwirksam.
Das kann aber nur ein Fachanwalt für Mietrecht genau prüfen, den brauchst Du dann auch, um Deine Rückforderungen von Deinem VM rechtlich richtig durchzusetzen!