Gast
Hallo,
eine Regelung was alles in einer Einbauküche entahlten sein soll gibt es wohl nicht, kommt darauf an was im Mietvertrag festgehalten worden ist !
Ist die Einbauküche im Mietvertrag enthalten mit entsprechenden Eigenschaften, dann:
Fehlt bei Einzug die mietvertraglich zugesicherte Einbauküche, kann die Miete um 100 % gemindert werden. (LG Itzehohe, Az. 1 S 397/96)
Wenn nichts besonders aufgelistet worden ist, haben Sie wohl keinen weiteren Anspruch
Gruß
Gast
Das hört sich nach einer Pantry Küche an und nicht nach
einer EBK. EBK sollte mittlerer Art & Güte gestellt werden und
dazu gehört ein Ofen und Kühlschrank. Hängeschränke
gehören meines Erachtens nicht dazu.
Gruß
TN
Gast
Hallo Christian!
Das hört sich ja fast wie bei uns an.
Unter einer Einbauküche stellt man sich schon etwas Besseres vor.
In unserer alten Wohnung sollte auch laut Vertrag eine Einbauküche sein.
Tatsache ist : schlichte einfach weiße zusammengestellte Küchenmöbel, zwei Hängeschränke und die Küchenzeile bestand aus Herd, Spülmaschine und Spülbecken)
Diese Wohnung wird nun verkauft.
Bevor sich die Maklerin die Wohnung angeguckt hatte stand im Internet (Wohnung und so weiter mit Einbauküche)
Nachdem die Maklerin sich die Wohnung angeguckt hatte war kein Wort mehr von Einbauküche.
Also nicht jede Einbauküche ist meiner Meinung nach auch eine Einbauküche.