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Ihr Vermieter hatte es Ihnen bereits angekündigt: Er möchte nicht nur Ihre Wohnung modernisieren, sondern auch mehr Miete. Was Modernisierungen sind und wann sie diese dulden müssen, haben wir Ihnen bereits erklärt. <br />
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Was der Vermieter darf <br />
Sind die Handwerker abgerückt und die Modernisierungsmaßnahme erfolgt, geht es an Ihr Geld. Der Vermieter kann Sie jährlich um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zur Kasse bitten, wenn<br />
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eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswerts Ihrer Wohnung eingetreten ist <br />
die Maßnahmen die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder <br />
Energie oder Wasser nachhaltig eingespart wird. <br />
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Es wird ernst: Will Ihr Vermieter mehr Geld, muss er das schriftlich von Ihnen verlangen. Eine Unterschrift des Vermieters ist nicht erforderlich. Erhalten Sie seine Nachricht per Telefax oder E-Mail, ist das ebenfalls zulässig. Daraus muss sich für Sie zweifelsfrei ergeben<br />
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der nachvollziehbar berechnete Erhöhungsbetrag <br />
die Gesamtkosten der Modernisierung <br />
die Kosten der einzelnen Baumaßnahmen <br />
der Verteilerschlüssel, wenn mehrere Wohnungen von der Modernisierung betroffen sind. <br />
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Sie können das akzeptieren, müssen es aber nicht: Ihnen steht wie bei der Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ein Sonderkündigungsrecht zu.<br />
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