Radeon2 07.02.2018 08:37
M.E. ist das korrekte Mieterhöhungsverlangen am 05. Februar eingegangen. Daraus ist der Beginn der Erhöhung abzuleiten.
forsetis 07.02.2018 08:46
Der Mai ist der dritte Monat nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens, also korrekt.
Radeon2 07.02.2018 10:55
Wozu die Wiederholung meiner Antwort?
Ist das bei Neueinsteigern so üblich?
Paula58 07.02.2018 21:54
Danke für die Antworten.
Es hat mich nur irritiert, weil im Januar der gleiche Zeitpunkt für den Beginn der Erhöhung festgesetzt wurde. Auch der Text ist identisch. Von daher verstehe ich nicht so ganz, dass die Ankündigung im Januar und im Februar, den gleichen Monat betreffen sollen ?