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Paula58 hat diese Frage gestellt
Hallo,
im Januar habe ich eine Mieterhöhung der Kaltmiete ab Mai um 20 % erhalten. Das ist auch rechtsgültig, weil die KM seit fast 4 Jahren nicht mehr erhöht wurde und unter den Vergleichsmieten liegt.

Der geforderte Betrag war allerdings falsch berechnet, so dass zwei Mal korrigiert werden musste. Die letzte Korrektur habe ich am 5. Februar erhalten. Nun bin ich davon ausgegangen, dass sich die Erhöhung um einem Monat verschiebt. Doch der Vermieter besteht weiterhin auf eine Erhöhung ab Mai.

Der §558b BGB sagt aus : Die Mieterhöhung tritt bei Zustimmung zu dem Mieterhöhungsverlangen zu Beginn des dritten Kalendermonats ein, der auf den Zugang des Mieterhöhungsverlangen folgt.
Was gilt jetzt, der Zeitpunkt des ersten Schreibens, oder des korrigierten Schreibens ?

Danke für die Hilfe.

Grüße
Paula

4 Kommentare zu „Mieterhöhungsverlangen - ab wann gültig ? ”

Radeon2 07.02.2018 08:37

M.E. ist das korrekte Mieterhöhungsverlangen am 05. Februar eingegangen. Daraus ist der Beginn der Erhöhung abzuleiten.

forsetis Experte! 07.02.2018 08:46

Der Mai ist der dritte Monat nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens, also korrekt.

Radeon2 07.02.2018 10:55

Wozu die Wiederholung meiner Antwort?

Ist das bei Neueinsteigern so üblich?

Paula58 07.02.2018 21:54

Danke für die Antworten. :-)

Es hat mich nur irritiert, weil im Januar der gleiche Zeitpunkt für den Beginn der Erhöhung festgesetzt wurde. Auch der Text ist identisch. Von daher verstehe ich nicht so ganz, dass die Ankündigung im Januar und im Februar, den gleichen Monat betreffen sollen ?

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