Der_Mario
Wenn Schimmel entsteht, dann behauptet der Mieter, es läge an irgendwelchen Baumängeln, der Vermieter behauptet natürlich, es sei das Verschulden des Vermieters.
Wer für den Schaden verantwortlich ist, haftet dafür, das ist gesetzlich geregelt, dafür bedarf es keiner Unterschrift. In den meisten Fällen ist allerdings die Bausubstanz die Ursache.
Im Streitfall muss der Vermieter beweisen, dass der Schaden nicht wegen der Beschaffenheit der Mietsache (zu dünne Außenwände) oder andere Außeneinflüsse (schadhafte Fassade) entstanden ist, sondern durch den Mietgebrauch.
Bei Neubauten gibt es besonders häufig Probleme mit Feuchtigkeit. Beim Bau wird viel Wasser (z.B. in Mörteln, Putzen und Estrichen) verwendet und der Neubau muss deshalb zunächst einmal mit gesteigertem Aufwand "trockengeheizt" werden. Das kann der Vermieter aber nicht von seinem Mieter verlangen. Es sei denn dass der Mieter ausdrücklich für das „Trockenwohnen“ weniger Miete bezahlt. Der Vermieter muss dann auf die noch im Mauerwerk vorhandene Restfeuchte aufmerksam machen und sie auch bei der Miethöhe durch entsprechende Abzüge berücksichtigen. Versäumt er dies, gilt die Neubaufeuchte als Baumangel.
Antonio Piras
Hallo
Schau dir mal den Link in aller Ruhe an.
Es ist so das Normalerweise kein Neubau mehr ohne Kontrollierte Lüftung gebaut werden darf.
http://www.ihre-zukunft-in-hofheim.de/Projekte/oranienstrasse/dokumente/Praesentation_eboek.pdf">http://www.ihre-zukunft-in-hofheim.de/P ... _eboek.pdf <!-- w -->
<!-- m --> http://www.baulinks.de/webplugin/2007/1frame.htm?0131.php4">http://www.baulinks.de/webplugin/2007/1 ... ?0131.php4 <!-- m -->
Gruss Antonio