elp3333
Danke,Susanne!!! für deine schnelle Antwort.
Wie meinst du das mit den 30%-50% grundkosten
und 50%-70% nachverbrauch?
MFG
Timo
Susanne
Wird eine neue Heizung eingebaut, müssen Verbrauchserfassungsgeräte angebracht werden und die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach der Heizkostenverordnung, die Du hier in der Rubrik Gesetze findest. Danach setzen sich Deine Kosten aus 30-50% Grundkosten und 50-70% Verbrauchskosten zusammen, je nach Vereinbarung mit dem VM, eine gerechte Aufteilung ist m.E. 70% nach Verbrauch und 30% der Grundkosten (könnte man auch als Fixkosten benennen)
elp3333
Hallo Susanne !
Denke mal das Du wieder antwortest .Du beantwortest ja so ziehmlich alles hier, find ich super.
Hätte da noch eine frage gibt es denn bei Sozialwohnungen eine Sonderregelung,oder dürfen da auch die vollen Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden?
Wir werden nach der Modernisierung wohl Heizkostensparen aber im endeffekt zahlen wir dann trotzdem schätzungsweise 80-90€ mehr.
Eine tolle Modernisierung. <!-- s --><!-- s -->
MFG Timo
Susanne
Mit einer möglichen Sonderstellung des sozialen Wohnungsbaus kenne ich mich leider nicht aus.
Es werden derzeit auch viele Modernisierungen der Heizungsanlagen durchgeführt, weil die Eigentümer die alten Heizungen modernisieren müssen, da sie sonst nicht weiter betrieben werden dürfen (neues Gesetz)
Endu
Wenn die VM die Heizanlagen modernisieren müssen, weil die Dinger schon so alt sind dass der Betrieb per Gesetzt verboten wird, ist dass dann wirklich ne Modernisierung gemäss Mietrecht?
Ich könnte mir auch vorstellen dass dann als Reparatur läuft, ähnlich als ob die alte Anlage kaputt ist.
Oder was meint ihr?
Susanne
Denke ich nicht, lediglich, wenn sie tatsächlich nicht mehr funktioniert und eine neue eingebaut werden muss.
Endu
Hmm, meiner Meinung nach ist das doch egal warum die nicht mehr läuft, ob die nun kaputt ist oder ob der Betrieb per Gesetzt verboten ist das Ergebnis ist das selbe, der Mieter hat keine funktionierende Heizung mehr. Ein Mangel an der Mietsache wäre es so oder so und den hat der VM zu beheben.
Gibt es denn dazu noch keine Urteile. Könnte mir durchaus vorstellen dass dies das eine oder andere Gericht noch beschäftigen wird. <!-- s --><!-- s -->
elp3333
Also,wollte nur nochmal klarstellen .
Momentan Haben alle Mieter bei uns noch Nachtspeicher .
Es wird also eine komplett andere Heizung eingebaut .(Zentralheizung mit Holz Pelletz als Brennstoff.)
Die Nachtspeicher ( Heizkörper mit stromanschluß und gebläse das die gespeicherte Wärme nach bedarf abgibt ... . )sind noch einwandfrei und ohne ASBEST.Die bald neue Zentralheizung wird wohl weniger Heizkosten verursachen als die Nachtspeicher (momemtan rund 80€ Strom im Monat).Aber durch die Modernisierung (Isolation des Hauses und neue Heizung )werden die Monatlichen Kostenum ca 80-90€steigen,trotz der Energiekosteneinsparung .Hoffendlich nicht höher.
Mfg Timo