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Kein Eilverfahren bei Baugenehmigung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist darauf hin, dass nach der gesetzlichen Regelung ein Gericht der Baubehörde nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung die Erteilung einer Baugenehmigung aufgeben kann.

Beschluss des VGH Kassel vom 22.05.2003
9 TG 1187/03
Praktiker Report Heft 3/2004, Seite 21.33
Stichwörter: eilverfahren + kein + baugenehmigung

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