Berthelstal 03.10.2009 15:40
Ich würde das bejahen. Wenn der Vermieter die Rückzahlung versäumt, ist er ein ganz normaler Schuldner und Sie können die Hilfe eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Fragen Sie aber lieber dort nach.
smile30625 05.10.2009 10:26
Hallo,
solange im mietvertrag kein Abtretungsverbot vereinbart ist (was unwahrscheinlich ist), können Sie Ihre Forderung uneingeschränkt an jeden beliebigen Dritten abtreten.
Allerdings bekommen Sie bei einem solchen Forderungsverkauf an ein Inkoassounternehmen nur einen Teil des Nominalwerts der Forderung ausgezahlt.
Viele Grüße
smile