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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

das Abwohnen der Mietkaution ist leider nicht erlaubt, Ihnen stehen aber ZInsen zu.


Mietkaution- Der Vermieter hat künftig die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist geltenden Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Neu ist, daß dem Mieter auch höhere Zinsen zustehen, wenn diese erwirtschaftet werden. Der Vermieter muß also höhere Erträge an den Mieter weitergeben.


Ein Mieter hat nicht das Recht, die Kaution von drei Monatsmieten abzuwohnen, indem er in den letzten Monaten keine Miete zahlt; denn die Miete ist monatlich im voraus, die Rückzahlung der Kaution dagegen erst Monate nach Rückgabe der Mietsache fällig. Verbindlichkeit und Forderung können deshalb nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Mieter bleibt zur Mietzahlung verpflichtet. (AG Dortmund, Az. 125 C 532/02, aus: NZM 2002, S. 949)
Stichwörter: über + verfügen + vermieter + voll + kaution

1 Kommentar zu „Vermieter kann voll über Kaution verfügen?”

Gast Experte!

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