Wohnen und leben
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Pony hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich versuche kurz, den Sachverhalt verständlich darszustellen:

Ich bin Mieter in einem Doppelhaus. In jeder Hälfte gibt es 2 Parteien. In meiner Hälfte bewohne ich seit 2 Jahren die 1. Etage. Das EG wird schon seit etlichen Jahren von derselben Familie über mehrere Generationen bewohnt.
Vor ca. 25 Jahren hat diese Familie OHNE Genehmigung teilweise den Dachboden ausgebaut und nutzt diesen als Wohnfläche. Mich stört dies in erster Linie, weil die NK über die qm abgerechnet werden und ich als Single die NK für die Nachbarn mit trage, die ohne den Dachboden gar nicht genug Platz hätten um zusammen zu leben.
Außerdem weiß ich, das im Schadenfall erhebliche Probleme mit der Versicherung entstehen könnten.
Vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft. Erst nach etlichen Anrufen und schriftlicher Beschwerde ist der Verwalter aktiv geworden. Nun teilte mir dieser mit, das ich zwar vollkommen im Recht bin, aber das wenn ich mein Recht durch setze erhebliche Probleme mit der Nachbarschaft bekomme. Denn anscheinend haben mehrere Mieter in der ganzen Straße den Dachboden ausgebaut. Und nun droht der Verwalter damit, in der ganzen Straße den Rückbau zu veranlassen und mich als Auslöser hin zu stellen. Er hat mir "angeraten" unter diesem Umstand einfach die unzulässige Dachbodennutzung zu akzeptieren. Er teilte mir auch direkt mit, das eine Änderung des NK-Verteilerschlüssel nicht möglich wäre.

Das kann alles von vorne bis hinten nicht in Ordnung sein?

3 Kommentare zu „Recht durchsetzen oder besser ausziehen?”

edy Experte! 30.05.2010 22:00

Hallo Pony,
Wenn die NK über m2 abgerechnet werden,
dann gehören doch die m2 des Dachausbau
doch auch dazu ?
Dann müsste doch der Verteilerschlüssel
nicht geändert werden,sondern die
m2 müssten dazu gezählt werden ?

lg
edy

Pony 30.05.2010 22:03

Da die Nutzung des Dachbodens nicht offiziel und ohne Genehmigung erfolgt, ist diese Fläche nicht in der NK-Abrechnung enthalten!

Ich vermute, das der Verwalter auch mächtig Ärger bekommt, wenn bekannt wird, das er diese unrechtmäßige Nutzung über Jahre hinweg einfach duldet.

Balkonexperte Experte! 31.05.2010 07:19

Sie sollten sich auf keinen Fall den Wünschen des Verwalters beugen. Wenn der "seine" Wohnungen nicht im Griff hat, ist nicht Ihre Schuld.

Überlassen Sie das weitere Vorgehen einem Anwalt, dann sind Sie vorerst aus der Schusslinie.

Bedenken Sie: Es ist Ihr Geld, das da den Bach runter geht!!

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