edy 30.05.2010 22:00
Hallo Pony,
Wenn die NK über m2 abgerechnet werden,
dann gehören doch die m2 des Dachausbau
doch auch dazu ?
Dann müsste doch der Verteilerschlüssel
nicht geändert werden,sondern die
m2 müssten dazu gezählt werden ?
lg
edy
Pony 30.05.2010 22:03
Da die Nutzung des Dachbodens nicht offiziel und ohne Genehmigung erfolgt, ist diese Fläche nicht in der NK-Abrechnung enthalten!
Ich vermute, das der Verwalter auch mächtig Ärger bekommt, wenn bekannt wird, das er diese unrechtmäßige Nutzung über Jahre hinweg einfach duldet.
Balkonexperte 31.05.2010 07:19
Sie sollten sich auf keinen Fall den Wünschen des Verwalters beugen. Wenn der "seine" Wohnungen nicht im Griff hat, ist nicht Ihre Schuld.
Überlassen Sie das weitere Vorgehen einem Anwalt, dann sind Sie vorerst aus der Schusslinie.
Bedenken Sie: Es ist Ihr Geld, das da den Bach runter geht!!