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Zuweisung einer Eigentumswohnung
Das Familiengericht kann einem Ehepartner auf Antrag die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, soweit dies notwendig ist, eine schwere Härte zu vermeiden. Seit In-Kraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes am 1.1.2002 ist dies auch schon bei einer einmaligen Gewaltanwendung oder Bedrohung denkbar.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hält eine Wohnungszuweisung an die Ehefrau auch dann für möglich, wenn die Ehewohnung im Alleineigentum des gewalttätigen Ehemanns steht. Der Ehefrau ist in derartigen Fällen die Wohnung zumindest so lange zur alleinigen Nutzung zu überlassen, bis sie für sich und gegebenenfalls ihre Kinder eine neue angemessene Wohnung gefunden hat.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.11.2003
18 WF 190/03
NJW-RR 2004, 434
NJW-Spezial Heft 1/2004, Seite 12