Gast hat diese Frage gestellt
Im Mietvertrag meines Vaters steht geschrieben...
Der Verteilungsschlüssel ist nach dem Verhältnis der Wohn-und Nutzflächen § 42-44 Zweite Berechnungsverordnung), bei Eigentumswohungen der Miteigentumsanteile vereinbart.[/i:58bd1]
Ich habe mir die § 42 - 44 angeschaut, aber eine Aussage über den Verteilungsschlüssel nicht erkennen können...
Bedeutet diese vertragliche Forumlierung nun, dass nach einheiten die Nebenkosten umgelegt werden, oder nach den Anteilen der Wohnung an der Gesamtwohnfläche...
Zur Info: Mein Vater lebt in einem Gebäude mit Gewerbe- und Wohnfläche.
Laut Aussage des Vermieters steht in dem Vertrag meines Vater nichts zur Umlage der Betriebskosten und deshalb gilt sein mit der ersten Betriebskostenabrechnung gewählter Schlüssel( dies wäre die erste Abrechnung). Aber das möchte ich nicht akzeptieren, denn mein Vater soll demnach für einen zeitraum von sage und schreibe nur 8,5 Monaten fast 700 Euro nachzahlen....Und Hausmeister sowie Reinigung nach Einheiten abzurechnen sehe ich z.B. nicht ein!!!
Ich habe den obigen Punkt gefunden und es wäre schön wenn man daraus was machen könnte....Was denkt ihr?