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PositiverHeld hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe gerade auf https://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkaution-anspruch-auf-sofortige-rueckzahlung_000070.html etwas gelesen und wollte euch mal fragen ob meine Einschätzung so richtig sind:

"Hat der Vermieter Mängel an der Wohnung festgestellt, kann dagegen eine Abrechnungsfrist von nur 2 Monaten genügen."

Heißt dass wenn ein Vermieter erst auf mehrfache Anfragen und auch erst nach über 3 Monaten eine Abrechnung erstellt, dass diese Abrechnung nicht bindend ist? Und in diesem Fall der Mieter die gesamte Mietkaution erstatte bekommt bzw. bekommen müsste?

Danke für eure Hilfe,

LG PH

4 Kommentare zu „Mietkaution Rückerstattung”

forsetis Experte! 04.07.2018 09:05

Ein Vermieter hat bis zu 6 Monaten Zeit die Kaution abzurechnen, da er so lange noch Forderungen aus dem Mietverhältnis anmelden kann. Für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung kann ein möglicherweise noch zu zahlender Betrag einbehalten werden.

PositiverHeld 04.07.2018 17:46

Hallo Forsetis,

danke für deine Antwort ;)
Die Übergabe war allerdings schon deutlich vor der Kündigungsfrist und der Vermieter hat sich mit den Forderungen erst deutlich später auf mehrfacher nachfrage der Rückerstattung der Kaution gemeldet (ca. 3 Monate nach dem Ende der Kündigungsfrist bzw. 33.4-4 Monate nach dem Auszug, leider gab es keine ordentliche Übergabe es gab nur eine Übergabe mit dem Hausmeister in Vertretung aber leider ohne Protokoll :| )

LG PH

forsetis Experte! 04.07.2018 18:04

Was ist an der Aussage "bis zu 6 Monaten" so schwer zu verstehen?

Leo1 Experte! 05.08.2018 20:53

Auch für noch ausstehende Betriebskostenabrechnung kann ein Betrag aus der Kaution einbehalten werden, und zwar so lange, bis die Abrechnungen für HK und NK erstellt sind. Das kann u.U. länger als 6 Monate betragen. Dafür müsste der VM den Beweis bringen.

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