Oliver Curd
Hallo,
bestehen kann der Vermieter nicht drauf, denn es ist fraglich ob die Klausel rechtskräftig ist, denn diese benachteiligt den Mieter unangemessen.
Desweiteren ist bei Verkauf der Wohnung, der Mietvertrag mit verkauft, d.h. der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des bestehendes Mietverhältnisses ein. § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete. Erts bei Auszug müssen sSie sicjh mit dem neuen Egt'er auseinandersetzen.
Gleichwertig bedeutet ein Teppich der gleichen Qualität.
Teppich hat eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren.
Wenn Sie nach 5 Jahren ein neuen Teppich verlegen müssen, dann kostet sSe der Teppich nur 50 % die restlichen 50% trägt Egt'er