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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen jetzt 5 Jahre in einer vermieteten Eigentumswohnung. Als wir neu eingezogen sind, wurde ein neuer Teppich verlegt. Da wir mit Hund einzogen, bestanden die Vermieter auf einen zusätzlich aufgenommen Klausel im Vertrag, die besagt; dass wir aufgrund der Hundehaltung einen neuen , gleichwertigen Teppich bei Auszug verlgen müssen.

Nun steht die Wohnung aber zum Verkauf und es mein VErmieter hat nichts davon wenn hier ein neuer Teppich reinkpommt, da das ja kaum den Wert der Wohnung steigert. Er besteht aber dennoch auf den neuen Teppich. Muß ich das tun? Was bedeutet gleichwertig?

danke im vorraus

Gruß Ricarda
Stichwörter: teppichbodenklausel

1 Kommentar zu „Teppichbodenklausel”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


bestehen kann der Vermieter nicht drauf, denn es ist fraglich ob die Klausel rechtskräftig ist, denn diese benachteiligt den Mieter unangemessen.

Desweiteren ist bei Verkauf der Wohnung, der Mietvertrag mit verkauft, d.h. der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des bestehendes Mietverhältnisses ein. § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete. Erts bei Auszug müssen sSie sicjh mit dem neuen Egt'er auseinandersetzen.

Gleichwertig bedeutet ein Teppich der gleichen Qualität.

Teppich hat eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren.
Wenn Sie nach 5 Jahren ein neuen Teppich verlegen müssen, dann kostet sSe der Teppich nur 50 % die restlichen 50% trägt Egt'er

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