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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erst einmal "Hallo" an alle hier, ich hoffe Ihr könnt mir zumindest etwas helfen.
Meine Freundin und ich sind seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung und haben endlich unsere "Traumwohnung" gefunden. Gestern kam nun per Post der Mietvertrag, den wir aber so eigentlich ungern unterschreiben wollen.
Der erste Teil ist ein ganz normaler "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum", soweit alles in Ordnung. Es gibt allerdings einen Anhang mit selbst formulierten Klauseln der uns sehr "heftig" vorkommt. Ich schreib die Punkte mal hier rein, würde mich über jede Meinung dazu freuen:

1)
Der Mieter wird seine Wohnung ganzjährig regelmäßig lüften und während der Heizperiode beheizen (mindestens +10°C, auch bei Abwesenheit des Mieters)

2)
Der Mieter ist Verpflichtet, die Fenster- und Türverschlüsse jährlich einmal zu ölen, damit diese Leichtgängig bleiben.

3)
Das Aufstellen von Pflanzkübeln auf dem Balkon, sowie das Aufbringen von Bodenbelägen jeder Art auf dem Balkon bedürfen der Erlaubnis. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Staunässe, überfließendes Wasser, Befestigen oder Entfernen der Bodenbeläge o.ä. Einwirkungen an seinem Balkon oder sonst am Gebäude entstehen.

4)
Das Anbringen von Balkontrennwänden, Balkonverkleidungen o.ä. bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Bei erteilter Erlaubnis müssen derartige Verkleidungen etwa 2 cm vom Fußboden entfernt angebracht werden, damit eine entsprechende Luftzirkulation gewährleistet ist.

5)
Der Mieter verpflichtet sich, alle in der Wohnung befindlichen Gas- und Elektrogeräte einmal jährlich auf seine Kosten durch einen Fachhandwerker reinigen und warten zu lassen. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist dem Vermieter nachzuweisen.
Der Mieter kann sich jederzeit von der Wartungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Vermieter befreien. Er muss diese Erklärung rechtzeitig abgeben, damit die Geräte turnusgemäß vom Vermieter gewartet und gereinigt werden können.

6)
Der Vermieter behält sich vor, einen dem Mieter überlassenen Boden-/ Kellerraum zurückzunehmen oder gegen einen anderen Abstellraum zu tauschen.

7)
Will der Mieter Bodenbeläge in der Wohnung verkleben, so bedarf es hierzu der Erlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietvertrages von ihm verlegte Bodenbeläge wieder zu entfernen. Durch die Verlegung oder das entfernen der Bodenbeläge entstandene Schäden am Fußboden hat der Mieter auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Mieter wird soweit möglich atmungsaktive Bodenbeläge verwenden, um den Untergrund zu schonen.

8.)
Der Mieter verpflichtet sich bei Vertragsabschluss einen Nachweis vorzulegen, dass eine Privathaftpflichtversicherung unter Einschluss von Mietschäden besteht, bzw. abgeschlossen wurde.

9)
Die Vereinbarungen dieser Anlage gehen den Regelungen des Mietvertrages im Falle eines etwaigen Widerspruchs vor.

Zu Punkt 6: Auf der ersten Seite des Mietvertrags steht: Die Wohnung besteht aus drei Zimmern, Küche; Bad; WC und einem Keller[/b:0cf45]

Bitte gebt Eure kommentare dazu ab, würdet Ihr das zu unterschreiben? Sind einige Klauseln evtl. sogar rechtswidrig?

Es sit wirklich dringend, da wir spätestens Montag die Kündigung für unsere jetzige Wohnung abgeben müssten.

Danke und Gruß
Dennis
Stichwörter: mietvertrag + wichtig + klauseln

3 Kommentare zu „Wichtig: Klauseln im Mietvertrag”

Susanne Experte!

Hallo Dennis,
das sind sogenannte Individualvereinbarungen.
Entweder Du sprichst vorab mit Deinem Vermieter zu den Themen, die Dir nicht passen, oder Du streichst sie durch und zeichnest das Durchgestrichene mit Unterschrift und Datum ab, möglichst mit dem Zusatz "nicht einverstanden" und schickst den MV so "bearbeitet" wieder zurück.
Ganz fiese Möglichkeit: hat der Vm den Anhang selbst auf dem Computer fabriziert, dann kannst Du das auch. Möglichst originalgetreu, nur mit anderem Inhalt (einfach in "nicht" und "kein" ändern), unterschreiben und wieder anheften. Vielleicht merkt es der VM ja gar nicht..... <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

zu den Punkten:
1) Wäre ich nicht mit einverstanden: meine Heizgewohnheiten gehen den Vermieter gar nichts an-vielleicht hab ichs ja lieber kühler...manche leben auch lieber im Mief. Schäden, die dadurch entstehen könnten, muss der Mieter sowieso übernehmen. Den Vermieter kann ich verstehen, das geht allerdings zu weit in die Privatsphäre.
2) ist kein Aufwand...warum nicht?
3) finde ich auch nicht so tragisch, dass man für Sachen haften soll, die man beschädigt
4) auch verständlich
5) Grundsätzlich kann der Vermieter die Wartungskosten sowieso über die NK abrechnen, daher ist dies nichts ungewöhnliches. Damit meine ich eine Gastherme. Ein anderes Gasgerät wäre ein Herd. Ob und wann der gewartet wird, geht den Vermieter nichts an (sind die nicht auch wartungsfrei?)
Um welche Elektrogeräte würde es sich handeln? Ein Durchlauferhitzer muss nicht regelmässig gewartet werden, das ist rausgeschmissenes Geld.
6) Ach ja, wenn man nicht jedes Jahr tauschen muss...
7) das ist selbstverständlich
<!-- s 8) --><!-- s 8) --> eine Privathaftpflicht sollte jeder haben !!!
9)ok

administratore

Hi Susanne , absolut Fachlich adäquate + coole Stellungnahme !!!
Mein Respekt !

Rano Experte!

Moin moin

Ich kann Susanne da nur beipflichten. Ich halte fast alle Inhalte für völlig ok.
Wahrscheinlich handelt es sich um eine Haus mit Holzbalkendecken. Da hat ein ungewollter Feuchtigkeitseinfluss, insb. vom Balkon wirklich fatale Folgen.

Die Temparierung einer Wohnung auf ein Mindestmass finde ich angemessen. 10°C ist dabei sogar ein recht niedriger Wert.

Bei der Wartung würde ich auch auf die Gasheizgeräte beschränken, Durchlauferhitzer oder Boiler und Herd bedürfen keiner Wartung.

Gruß
Ralph

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