Susanne
Hallo Dennis,
das sind sogenannte Individualvereinbarungen.
Entweder Du sprichst vorab mit Deinem Vermieter zu den Themen, die Dir nicht passen, oder Du streichst sie durch und zeichnest das Durchgestrichene mit Unterschrift und Datum ab, möglichst mit dem Zusatz "nicht einverstanden" und schickst den MV so "bearbeitet" wieder zurück.
Ganz fiese Möglichkeit: hat der Vm den Anhang selbst auf dem Computer fabriziert, dann kannst Du das auch. Möglichst originalgetreu, nur mit anderem Inhalt (einfach in "nicht" und "kein" ändern), unterschreiben und wieder anheften. Vielleicht merkt es der VM ja gar nicht..... <!-- s --><!-- s -->
zu den Punkten:
1) Wäre ich nicht mit einverstanden: meine Heizgewohnheiten gehen den Vermieter gar nichts an-vielleicht hab ichs ja lieber kühler...manche leben auch lieber im Mief. Schäden, die dadurch entstehen könnten, muss der Mieter sowieso übernehmen. Den Vermieter kann ich verstehen, das geht allerdings zu weit in die Privatsphäre.
2) ist kein Aufwand...warum nicht?
3) finde ich auch nicht so tragisch, dass man für Sachen haften soll, die man beschädigt
4) auch verständlich
5) Grundsätzlich kann der Vermieter die Wartungskosten sowieso über die NK abrechnen, daher ist dies nichts ungewöhnliches. Damit meine ich eine Gastherme. Ein anderes Gasgerät wäre ein Herd. Ob und wann der gewartet wird, geht den Vermieter nichts an (sind die nicht auch wartungsfrei?)
Um welche Elektrogeräte würde es sich handeln? Ein Durchlauferhitzer muss nicht regelmässig gewartet werden, das ist rausgeschmissenes Geld.
6) Ach ja, wenn man nicht jedes Jahr tauschen muss...
7) das ist selbstverständlich
<!-- s --><!-- s --> eine Privathaftpflicht sollte jeder haben !!!
9)ok
administratore
Hi Susanne , absolut Fachlich adäquate + coole Stellungnahme !!!
Mein Respekt !
Rano
Moin moin
Ich kann Susanne da nur beipflichten. Ich halte fast alle Inhalte für völlig ok.
Wahrscheinlich handelt es sich um eine Haus mit Holzbalkendecken. Da hat ein ungewollter Feuchtigkeitseinfluss, insb. vom Balkon wirklich fatale Folgen.
Die Temparierung einer Wohnung auf ein Mindestmass finde ich angemessen. 10°C ist dabei sogar ein recht niedriger Wert.
Bei der Wartung würde ich auch auf die Gasheizgeräte beschränken, Durchlauferhitzer oder Boiler und Herd bedürfen keiner Wartung.
Gruß
Ralph